Düsseldorf. Sommerzeit ist Badezeit. Auch die meis­ten Hunde freu­en sich über eine Abkühlung im Fluss, See oder Meer. Doch nicht an allen Badestellen sind Hunde erlaubt – und es sind auch nicht alle Badestellen für Hunde geeig­net. Mit einer guten Vorbereitung steht dem Badevergnügen mit Vierbeinern aber nichts im Weg.

Die höhe­ren Temperaturen locken auch vie­le Hunde ins küh­le Nass. Damit der Badeausflug sowohl für Vierbeiner als auch für Halter zum Vergnügen wird, soll­ten Tierfreunde sich bereits im Vorfeld über hun­de­freund­li­che Badestellen infor­mie­ren. „Auch wenn ihr Hund ein lie­ber und ruhi­ger Begleiter ist, soll­ten Halter dar­auf ach­ten, dass sich ande­re Badegäste nicht gestört füh­len oder gar Angst vor dem Tier haben“, erläu­tert Dr. Thomas Steidl, Fachtierarzt für Klein- und Heimtiere, Präsident der Landestierärztekammer Baden-Württemberg und Vorsitzender im Kleintierausschuss der Bundestierärztekammer. Überfüllte Strände soll­ten in Begleitung eines Hundes daher lie­ber gemie­den werden.

Baden im Meer: Hundestrände an der Nordsee und der Atlantikküste
An vie­len deut­schen Stränden sind Hunde ver­bo­ten – neben Naturschutz- und Hygienegründen vor­wie­gend aus Rücksichtnahme auf Personen, die ohne Hund unter­wegs sind. Das gilt beson­ders für Familien mit klei­nen Kindern. „Ob und wo der Hund baden darf, ent­schei­det der Besitzer des Strandes.“ „In der Regel ist die Kommune“, erklärt Steidl. Da jede Kommune ihre eige­nen Regelungen hat, kön­nen sich die Bestimmungen von Ort zu Ort unter­schei­den. Ein Anruf bei der Gemeinde gibt Aufschluss dar­über, wo der Hund pla­nen darf. Auch die Touristeninformation oder der Strandwart vor Ort hel­fen ger­ne weiter.

„Möchte ich mit mei­nem Vierbeiner ans Meer, dann lohnt sich ein Ausflug oder ein Urlaub an der Nordsee- sowie an der Atlantikküste – hier befin­den sich beson­ders vie­le Hundestrände“, emp­fiehlt der Tierarzt. An spe­zi­ell gekenn­zeich­ne­ten Strandabschnitten dür­fen Vierbeiner mit ande­ren Hunden spie­len und spie­len, meist sogar ohne Leine. Wie auch an ande­ren öffent­li­chen Orten soll­ten die Hundehalter Plastiktüten nicht ver­ges­sen wer­den, um die Hinterlassenschaften des Tieres zu beseitigen.

Baden am See: nur aus­ge­wie­se­ne Abschnitte mit dem Hund
Hund am SeeEbenso wie am Meer gilt auch an Seen vie­ler­orts Hundeverbot. Bitte wei­sen Sie die Schilder dar­auf hin. Doch wenn ein sol­ches fehlt, bedeu­tet dies nicht auto­ma­tisch, dass das Mitführen von Tieren erlaubt ist. „Auch vor einem Ausflug an den See gilt es, sich bei der Kommune oder der Gemeinde zu erkun­den, wo der Hund will­kom­men ist“, erläu­ter­te Steidl. Missachtet der Halter ein Verbot, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge haben kann. Über die Höhe des Bußgeldes ent­schei­det die kom­mu­na­le Behörde.

Zum Glück gibt es auch vie­le hun­de­freund­li­che Seen mit aus­ge­wie­se­nen Abschnitten, wo die Tiere an Land als auch im Wasser gern gese­he­ne Gäste sind. „Eine offi­zi­el­le Übersicht über hun­de­freund­li­che Seen- und Strandabschnitte gibt es lei­der nicht.“ „Aber im Internet fin­den Hundefreunde vie­le Übersichten und Informationen, wo Hunde will­kom­men sind“, sagt der Tierarzt. Auch auf der Homepage der Stadt oder der Gemeinde sind meist Informationen zu fin­den, wo Vierbeiner erlaubt sind.

Nicht jeder Hund badet gerne
Verantwortungsvolle Hundehalter soll­ten ihre Tiere nur dort ins Wasser las­sen, wo man auch mit sei­nem Kind schwim­men gehen wür­de. Zu emp­feh­len sind auch fla­che, seich­te Gewässer, in denen der Boden nicht tief abfällt und es kei­ne Brandung oder Strömung gibt.

Prinzipiell kön­nen die meis­ten Hunde zwar schwim­men und müs­sen dies nicht erst ler­nen, so wie der Mensch. Dennoch sind eini­ge Tiere ana­to­misch bedingt kei­ne guten Schwimmer – hier­zu gehö­ren etwa eini­ge kurz­bei­ni­ge oder kurz­köp­fi­ge Hunderassen, wie der Mops oder die Französische und Englische Bulldogge. „Die Tatsache, dass nicht jeder Hund schwim­men kann oder dies ger­ne tut, ist vie­len nicht bewusst“, erläu­tert Steidl. Der Gang ins Wasser soll­te immer frei­wil­lig gesche­hen, kein Fall soll­te das Tier dazu gezwun­gen oder gar ins Wasser gewor­fen werden.

„Einige Hunde haben sehr emp­find­li­che Gehörgänge, was eine Ohrenentzündung nach dem Baden zur Folge haben kann“, erklärt Steidl. Dies äuße­re sich größ­ten­teils durch unan­ge­neh­me Gerüche aus dem Ohr oder per­ma­nen­tes Kopfschütteln oder Kratzen des Tieres. Der Experte emp­fiehlt, in die­sem Fall auf das Badevergnügen mit Hund lie­ber zu verzichten.

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.