Düsseldorf. Er hat­te alle Papiere und eine beein­dru­cken­de Ahnentafel einer Züchtervereinigung vor­zu­wei­sen und war doch nur die Hälfte wert. Der Retriever, von dem die Rede ist, war näm­lich nicht gekenn­zeich­net oder tätowiert.

Die ARAG-Experten wei­sen auf einen Fall hin, in dem die Käuferin eines Retrievers mehr als die Hälfte des Kaufpreises von einem Zoogeschäft erstat­tet bekam, weil der Welpe nicht gekenn­zeich­net war und es damit kei­nen Eintrag in der sonst voll­stän­di­gen Ahnentafel gab. Nach Ansicht der Richter bestand damit kei­ne unver­wech­sel­ba­re Zuordnung des Tieres. Daher wur­de der Marktwert des jun­gen Vierbeiners wie der eines Hundes ohne Papiere bewer­tet, was eine Kaufpreisminderung von über 50 Prozent recht­fer­tig­te (AG Frankfurt, Az: Hö 3 C 3124/97).

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