Aktion „Hund im Backofen“ von TASSO

Tödliche Hitzefalle: Jedes Jahr sterben Hunde im Sommer im aufgeheizten Auto, weil Tierhalter die Gefahr unterschätzen (Foto: © TASSO e.V.)Sulzbach/Ts. Die som­mer­li­chen Temperaturen sind für die meis­ten Menschen ein gro­ßer Genuss. Für Hunde kön­nen sie aber schnell zur Gefahr wer­den. Und zwar dann, wenn ihre Halter die Tiere im Auto zurück­las­sen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. erklärt, was Passanten unter­neh­men kön­nen, wenn sie sehen, dass ein Hund in Gefahr ist.

Schon ab Temperaturen von 20 Grad Celsius kann ein Auto zur töd­li­chen Hitzefalle für einen Hund wer­den. Das Fahrzeuginnere heizt sich schnell auf extre­me Temperaturen auf. Der Hund ver­sucht, sich durch Hecheln Kühlung zu ver­schaf­fen. Dabei ver­braucht er sehr viel Wasser. Wenn er die­ses Wasser nicht wie­der auf­neh­men kann, besteht die Gefahr eines Hitzschlages. Das Auto im Schatten zu par­ken und eine Scheibe einen Spaltbreit offen las­sen, reicht nicht aus!

Erste Anzeichen eines Hitzschlages bei Hunden sind Unruhe, eine weit her­aus­ge­streck­te Zunge, Taumeln und Erschöpfung. Im fort­ge­schrit­te­nen Stadium kann der Hitzschlag zu einem Schockzustand, Bewusstlosigkeit und nicht sel­ten sogar zum Tod füh­ren. Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss so schnell wie mög­lich von einem Tierarzt behan­delt werden.

„Feuerwehr oder Polizei dür­fen in sol­chen Situationen in jedem Fall ein­grei­fen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Aber auch ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Mitmenschen sind aus­drück­lich auf­ge­for­dert, sich für das Leben des Tieres ein­zu­set­zen.“ Doch was kann der auf­merk­sa­me Passant tun und was darf er eigentlich?

Für das Verhalten in einem sol­chen Ernstfall gibt TASSO Tipps:

  • Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz oder ähn­li­chem, las­sen Sie den Halter ausrufen.
  • Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
  • Notieren Sie sich alle wich­ti­gen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, wenn das mög­lich ist.
  • Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestä­ti­gen kön­nen, und notie­ren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
  • Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Wenn die Situation für den Hund lebens­be­droh­lich und so eilig ist, dass nicht län­ger auf Polizei oder Feuerwehr gewar­tet wer­den kann, darf der Hund selbst befreit wer­den. Dabei gilt es jedoch, äußers­te Vorsicht wal­ten zu las­sen. Denn: Um das Tier zu befrei­en, ist es unum­gäng­lich, frem­des Eigentum zu beschä­di­gen. Darum ist es rat­sam, dem Wagen so wenig Schaden wie mög­lich zuzu­fü­gen und weder Front- noch Heckscheibe, son­dern bes­ser ein Seitenfenster einzuschlagen.

Der Helfer muss jedoch damit rech­nen, dass der Fahrzeughalter spä­ter Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstat­ten wird. In die­sem Fall kön­nen sich Betroffene auf den recht­fer­ti­gen­den Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) beru­fen. Umso wich­ti­ger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu ver­stän­di­gen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wich­tig. Die ent­stan­de­nen Kosten eines not­wen­di­gen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundehalter zu tra­gen. Denn schließ­lich trägt der Hundehalter die Verantwortung für das, was er sei­nem hilf­lo­sen Vierbeiner zumu­tet. Und er ver­stößt gegen das Tierschutzgesetz, wenn er sein Tier die Hitze des hei­ßen Fahrzeuges aus­hal­ten lässt.

Erst kürz­lich hat ein Düsseldorfer Gericht einem Hundehalter klar­ge­macht, dass ein Auto bei som­mer­li­chen Temperaturen unge­eig­net ist, einen Hund über meh­re­re Stunden ein­zu­sper­ren. Weil ein Beamter der Heine-Universität in Düsseldorf sei­nen jun­gen Schäferhund-Mischling bei hohen Temperaturen rund fünf Stunden im Fahrzeug zurück­ge­las­sen hat­te und das Gericht es nicht als aus­rei­chend emp­fand, dass er dem Tier laut eige­ner Aussage regel­mä­ßig Wasser und Bewegung gebo­ten hat, muss er nun ein Bußgeld von 350 Euro plus 78,50 Euro Gebühren zah­len. Nach TASSO-Informationen hat der Hund die Strapazen überlebt.

Um umfang­reich über das Thema „Hund im Backofen“ auf­zu­klä­ren, bie­tet TASSO Plakate und Informationskarten zum Bestellen und Herunterladen an. Ebenso hat der Verein einen Aufklärungsfilm ver­öf­fent­licht, in dem ein Mitarbeiter den Selbstversuch im hei­ßen Fahrzeug gewagt hat. Beides ist zu fin­den unter www​.tas​so​.net/​H​u​n​d​-​i​m​-​B​a​c​k​o​fen.

© TASSO e.V.