Kommentar vom Deutscher Tierschutzbund

Straßenhund Türkei_Frigga WirthsBonn. Trotz mas­si­ver Proteste von Tierfreunden hat das tür­ki­sche Parlament am 29. Juni einem umstrit­te­nen Gesetzesartikel zuge­stimmt, um zukünf­tig die Tötung von Straßenhunden zu ver­ein­fa­chen. Besitzerlose Hunde sol­len von den Straßen in der Türkei ver­schwin­den und – so befürch­tet der Deutsche Tierschutzbund – mas­sen­haft in Tierheime gebracht wer­den. Sah ein ers­ter Entwurf noch die Tötung der Hunde vor, die nach 30 Tagen nicht ver­mit­telt wer­den, ist dies nun vom Tisch. Aber: Kranke und aggres­si­ve Hunde sol­len ein­ge­schlä­fert wer­den kön­nen. Dazu kom­men­tiert Luca Secker, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund: „Das beschlos­se­ne Gesetz ist und bleibt ein mas­si­ver Rückschritt für die Türkei in Sachen Tierschutz. Wir sind ent­setzt und ent­täuscht, dass die Türkei die­sen Weg wählt, obwohl es mit dem bis­he­ri­gen Gesetz zum „Fangen, Kastrieren, Freilassen“ eine tier­freund­li­che und zudem nach­hal­ti­ge Alternative gab, um die Straßentierpopulation zu ver­rin­gern. Allerdings hat die Türkei die­se nicht kon­se­quent umge­setzt und finan­zi­ell geför­dert, sodass die Vermehrung der Hunde nie aus­rei­chend ver­hin­dert wurde.

Dass das Einfangen oder gar das Töten nicht zu einer Verkleinerung der frei­le­ben­den Hundepopulationen führt, wis­sen wir zum Beispiel aus Rumänien. Die auf den Straßen ver­blie­be­nen Hunde wer­den sich wei­ter ver­meh­ren und „Lücken“ in der Population schnell schlie­ßen, zumal ein­mal ein­ge­fan­ge­ne Hunde – selbst freund­li­che Tiere – nun nicht mehr frei­ge­las­sen wer­den sollen.

Bei nur etwa 110.000 Tierheimplätzen und geschätz­ten vier Millionen Straßenhunden wer­den die Tierheimkapazitäten schnell aus­ge­schöpft sein. Tierschützer in der Türkei befürch­ten daher ver­mut­lich zu Recht, dass der Passus im Gesetz, der die Tötung aggres­si­ver und kran­ker Hunde erlaubt, als Schlupfloch genutzt wer­den kann. Denn wann ein Hund als aggres­siv oder krank ein­ge­stuft und eutha­na­siert wird, ist nicht genau defi­niert und wird wohl allein von der durch­füh­ren­den Person vor Ort entschieden.“