Düsseldorf. Berner-Sennenhund-Mischling ‚Max’ durfte zwar mit seinem Frauchen in der Wohnung leben, aber es gab Auflagen von der Vermieterin: Der vierbeinige Mitbewohner durfte nur bleiben, solange es keinen Ärger mit anderen Mietern gab. Zudem war der Aufenthalt auf dem Grundstück der Vermieterin nur mit einer Leine erlaubt. Das Frauchen ignorierte letzteres gerne, wofür es prompt eine Abmahnung gab. Als ‚Max’ jedoch eines Tages einen Mieter angreifen wollte, folgte der Rauswurf aus der Wohnung. Der Nachbar konnte den aggressiven Hund durch lautes Schreien zunächst zurückdrängen. Er zückte sein Handy, um Beweisfotos vom Hund und der Situation zu machen. Das fand Max‘ Frauchen gar nicht lustig, beleidigte den Nachbarn als Rechtsradikalen und ging mit einem Stock auf ihn los. Sie verfehlte ihn nur knapp.
Daraufhin folgte die außerordentliche und fristlose Kündigung der Wohnung. Die Hundehalterin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Doch nach Auskunft der ARAG-Experten hatte die Vermieterin aus mehrerlei Gründen Recht. Dabei war das vertragswidrige Ausführen des Tieres ohne Leine in diesem Fall nur ein geringfügiger Grund. Viel schwerwiegender – und so sahen das auch die Richter – waren der Schlagversuch und die Beleidigung durch die Hundehalterin. Beides stelle für das Opfer, das in der gleichen Wohnanlage lebt, einen Nachteil dar. Daher musste das aggressive Paar ausziehen (AG München, Az.: 472 C 7153/13).
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