Düsseldorf. Die Katze jagt einer Maus hin­ter­her und zer­stört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbe­ob­ach­te­ten Moment über­mü­tig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz ver­letzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teu­ren Pullover einer Freundin. In sol­chen Fällen muss der Heimtierhalter für den ent­stan­de­nen Schaden auf­kom­men. Doch nicht alle Heimtiere benö­ti­gen hier­für eine sepa­ra­te Versicherung.

„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) gere­gelt. Demnach ist der Tierhalter dazu ver­pflich­tet, für jeg­li­chen durch das Heimtier ent­stan­de­nen Schaden auf­zu­kom­men“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehö­ren unter ande­rem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zer­kratzt, oder Schmerzensgeld – wenn der Hund bei­spiels­wei­se um die Beine des Postboten läuft, die­ser über das Tier stol­pert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die pri­va­te Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Kleintiere und Katzen:
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf

Durch Kleintiere ver­ur­sach­te Schäden wer­den im Rahmen der pri­va­ten Haftpflichtversicherung über­nom­men. Zu den Kleintieren gehö­ren dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außer­halb der eige­nen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, ver­ur­sacht wer­den. „Vorausgesetzt natür­lich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abge­schlos­sen hat“, so der Versicherungsexperte.

Anders ist es bei exo­ti­schen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei die­sen Tieren soll­te der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte sei­ner Versicherung wer­fen. Nur in eini­gen Tarifen ist die erlaub­te Haltung sol­cher Tiere mit­ver­si­chert“, berich­tet Rohrmann.

Hundehaftpflichtversicherung: Gesetzliche Regelung
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Verursacht der Hund einen Schaden, greift die pri­va­te Haftpflichtversicherung dage­gen nicht – egal, wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist rat­sam, in eini­gen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

Hund auf der StraßeSo sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetz­lich ver­pflich­tet, eine sepa­ra­te Hundehaftpflichtversicherung abzu­schlie­ßen. In Nordrhein-Westfalen müs­sen alle Hunde ver­si­chert wer­den, wenn sie eine Größe von 40 Zentimeter (Widerristhöhe) haben oder sie schwe­rer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht kei­ne Versicherungspflicht. In den meis­ten ande­ren Bundesländern müs­sen ledig­lich Halter von gefähr­li­chen Hunden eine sol­che Versicherung vor­wei­sen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land ver­schie­den. „Häufig ord­nen die Bundesländer bestimm­te Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefähr­li­chen Hunde zu. Dann ent­schei­det ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob die­se Hunde als gefähr­lich ein­ge­stuft wer­den“, erläu­tert Rohrmann.

Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein abso­lu­tes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier ent­stan­de­ne Schäden kost­spie­lig wer­den kön­nen, son­dern auch, weil der Halter gege­be­nen­falls selbst dann für das Tier haf­tet, wenn ihm kein Verschulden nach­zu­wei­sen ist.

Schon für einen gerin­gen Betrag
ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich

Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhän­gig von den ange­bo­te­nen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann, der Versicherungsschutz für den Hund kos­ten. „Hundehaftpflichtversicherungen, wel­che die Mindestkriterien abde­cken, gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine sol­che Versicherung abschlie­ßen möch­te, kann also spa­ren und trotz­dem auf guten Schutz ach­ten“, emp­fiehlt Rohrmann. „Besitzer von gro­ßen und als gefähr­lich ein­ge­stuf­ten Hunden müs­sen aller­dings häu­fig mehr zah­len und bekom­men auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“

Was soll­te die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung soll­te min­des­tens zehn Millionen Euro pau­schal für Sach- und Personenschäden betra­gen“, so Rohrmann. Beißt der Hund bei­spiels­wei­se jeman­den, der dar­auf­hin sei­nen Beruf zeit­wei­se nicht aus­üben kann, kommt die Versicherung für den wirt­schaft­li­chen Schaden auf. Für Vermögensschäden emp­fiehlt der Experte eine Deckung von min­des­tens 50.000 Euro.

Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese soll­ten bis min­des­tens 300.000 Euro ver­si­chert sein“, erklärt Rohrmann.

Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haf­tet auch hier­für der Halter. Ihm dro­hen Schadenersatzforderungen von meh­re­ren tau­send Euro. Halter von Rüden soll­ten daher dar­auf ach­ten, dass die­ser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung fest­ge­hal­ten ist. Für Halter für Hündinnen emp­fiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu wer­fen, ob ihre Police auch einen umfas­sen­den Schutz für Welpen enthält.

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.