Wie kön­nen Tierhalter aktiv bei­tra­gen, um Einträge zu vermeiden?

Bonn. Haustiere haben heut­zu­ta­ge einen höhe­ren Stellenwert als frü­her. Oftmals sind sie Familienmitglied und wer­den auch vete­ri­när­me­di­zi­nisch ent­spre­chend sorg­fäl­tig betreut. Wurmkur, Behandlungen gegen Flöhe und Zecken, Herztherapien und Arthrosebehandlungen sind nur eini­ge Beispiele. Sie schüt­zen das Tier vor schwe­ren Erkrankungen und ver­bes­sern die Lebensqualität. Auch der Mensch wird vor vom Tier über­trag­ba­ren Erkrankungen (Zoonosen) geschützt. Ein sorg­sa­mer und bewuss­ter Umgang mit den ange­wen­de­ten Tierarzneimitteln ist dabei zum Schutz des Tieres, des Menschen sowie auch der Umwelt zu beachten.

Richtiger Umgang mit Tierarzneimitteln und UmweltFür jedes Tierarzneimittel, das auf den Markt gebracht wer­den soll, wer­den im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Qualität, die Wirksamkeit und die Sicherheit geprüft. Dies schließt ein, dass das Tierarzneimittel für die Zieltierart, den Anwender sowie die Umwelt sicher ist. Dennoch kön­nen mög­li­che Einträge in die Umwelt nicht voll­stän­dig ver­mie­den wer­den. Wirkstoffe des Tierarzneimittels oder des­sen Abbauprodukte kön­nen mit dem Kot und Urin aus­ge­schie­den wer­den. Auch eine unsach­ge­mä­ße Entsorgung von Behältnissen und Arzneimittelresten kann zu einem Umwelteintrag führen.

Tierhalter selbst kön­nen aktiv dazu bei­tra­gen, Einträge in die Umwelt mög­lichst gering zu hal­ten, indem sie fol­gen­den Punkte beachten:

  1. Grundsätzlich dür­fen Tierarzneimittel nur nach tier­ärzt­li­cher Anweisung und genau ent­spre­chend der Packungsbeilage ange­wen­det werden.
  2. Restmengen und ent­leer­te Behältnisse soll­ten stets über den Restmüll oder ent­spre­chen­de Sammelstellen und nie­mals über die Toilette oder das Waschbecken ent­sorgt wer­den. Hinweise zu regio­na­len Vorgaben ent­hält die Webseite www​.arz​nei​mit​tel​ent​sor​gung​.de.
  3. Das Einsammeln der Hinterlassenschaften in Hundekotbeuteln und Entsorgung über den Restmüll kann eben­falls zu einer Verringerung von Einträgen in die Umwelt bei­tra­gen und redu­ziert zudem das Infektionsrisiko bei­spiels­wei­se von Würmern und ande­ren Darmparasiten. Auch Katzenstreu soll­te grund­sätz­lich über den Restmüll ent­sorgt werden.
  4. Speziell bei äußer­lich auf­ge­tra­ge­nen Floh- und Zeckenmitteln, bei­spiels­wei­se als Halsbänder oder Spot-ons ist oft­mals eini­ge Zeit ein­zu­hal­ten vor sehr engem Tierkontakt sowie vor dem Baden und Waschen des Tieres. So soll ver­mie­den wer­den, dass das Mittel vor der Aufnahme durch den Körper oder dem Trocknen abge­wa­schen wird und so zum einen die Umwelt kon­ta­mi­niert und zum ande­ren auch die Wirksamkeit nicht mehr in vol­lem Umfang gege­ben ist. Ebenso soll­ten Halsbänder vor dem Baden und Waschen des Tieres abge­nom­men wer­den. Genaue Hinweise zur Verabreichung und den ein­zu­hal­ten­den zeit­li­chen Vorgaben für das jewei­li­ge Produkt fin­den Tierhalter in der Packungsbeilage. Bei äußer­lich ange­wen­de­ten Tierarzneimitteln kann es auch sinn­voll sein, aus­ge­bürs­te­te oder gescho­re­ne Haare in den Restmüll zu geben, um zu ver­mei­den, dass Mittel unbe­ab­sich­tigt in die Umwelt ein­ge­tra­gen werden.
  5. Etwaige Auffälligkeiten nach Anwendung eines Tierarzneimittels soll­ten mit dem ver­ord­nen­den Tierarzt oder Tierärztin bespro­chen und uner­wünsch­te Ereignisse
    (z. B. ver­mu­te­te Nebenwirkungen) dem jewei­li­gen Unternehmen oder den Behörden gemel­det wer­den. Dies schließt auch Verdachtsfälle auf Umweltwirkungen ein.
  6. Tierarzneimittel soll­ten nie­mals eigen­mäch­tig anders als vom Tierarzt ver­ord­net oder anders als in der Packungsbeilage beschrie­ben ver­wen­det wer­den. Keinesfalls dür­fen Tierarzneimittel ohne tier­ärzt­li­che Anweisung für eine ande­re Tierart ver­wen­det wer­den. Bestenfalls blei­ben sie unwirk­sam, schlimms­ten­falls kann es zu schwe­ren oder sogar töd­li­chen Unverträglichkeiten kom­men. Gleiches gilt für die Anwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren.

Tierarzneimittel sind gut geprüf­te Werkzeuge, um die Gesundheit der Tiere zu erhal­ten und wie­der­her­zu­stel­len. Ein sorg­sa­mer und bewuss­ter Umgang mit ihnen schützt Tier, Mensch und Umwelt.