ARAG-Experten informieren über das richtige Verhalten,
wenn man Streuner findet

Düsseldorf. Sogenannte Freigänger gibt es vor­wie­gend bei Katzen. Sie lie­ben es, nach Lust und Laune zu kom­men und zu gehen. Dabei kann es schon mal vor­kom­men, dass die Samtpfote sich für eini­ge Zeit ein neu­es Zuhause sucht. ARAG-Experten war­nen davor, die Streuner all­zu schnell als Familienzuwachs zu betrach­ten. Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schul­dig. Wie man mit ver­meint­lich her­ren­lo­sen Tieren umgeht, erklä­ren die ARAG-Experten im Folgenden.

Die Rechtslage
Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldigSo lobens­wert es auch ist, sich um her­um­streu­nen­de Katzen und Hunde zu küm­mern – bleibt der Eigentümer des Tieres unauf­find­bar, gilt das Tier – so para­dox es klingt – als Fundsache. Und ob leben­di­ger Vierbeiner oder Schlüsselbund, für Fundsachen ist die Gemeinde bezie­hungs­wei­se Stadt zustän­dig. Daher raten die ARAG-Experten, das Findeltier beim ört­li­chen Tierheim, der Polizei oder dem Fundbüro zu mel­den – und zwar (auch) schrift­lich in Form einer Fundtieranzeige. Ansonsten haben die Tierfreunde kei­nen Anspruch auf Erstattung ent­ste­hen­der Kosten, wie für den Tierarzt.

Adoption auf Zeit
Nach ordent­li­cher Meldung des Fundtieres besteht immer noch die Möglichkeit, es vor­erst mit zu sich nach Hause zu neh­men. Doch Achtung: Es ist eine Adoption auf Zeit. Erst wenn sich sechs Monate lang kein Besitzer mel­det, darf man das vier­bei­ni­ge Findelkind behal­ten. Die Kosten für die Pflege wer­den für die ers­ten vier Wochen von der Gemeinde getra­gen. Danach muss die Pflegefamilie auf­kom­men. Die ARAG-Experten raten, das Fundtier einem Tierarzt vor­zu­stel­len. Neben der Untersuchung des Gesamtzustandes kann er fest­stel­len, ob das Tier einen Microchip hat, und so den Besitzer aus­fin­dig machen.

Freigänger oder herrenlos?
In der Regel erkennt man Freigänger-Katzen an ihrem guten Zustand: Das Fell glänzt und sie sind wohl­ge­nährt. In die­sem Fall raten die ARAG-Experten unbe­dingt davon ab, das Tier zu füt­tern. Es spricht jedoch nichts dage­gen, es ins Haus zu las­sen und dem Tier über­gangs­wei­se sogar einen Schlafplatz zu bie­ten. Doch die Katze muss wei­ter­zie­hen kön­nen, wenn ihr danach ist. Eine her­ren­lo­se Katze fällt meist durch einen ver­wahr­los­ten Gesamtzustand auf. Solch ein Tier soll­te unbe­dingt gefüt­tert wer­den. Um dem Tier nicht zu scha­den, darf das Futter jedoch nur in klei­nen Portionen gereicht werden.

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