Schwetzingen (ots). Am Samstag, 12. Oktober, gegen 17.30 Uhr, wur­de durch eine auf­merk­sa­me Passantin am Bahnhof Schwetzingen (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) eine außer­ge­wöhn­li­che Beobachtung gemel­det. Eine schwar­ze Mischlingshündin wur­de von meh­re­ren Personen dabei gese­hen, wie sie einem Mann folg­te, der in einen Zug ein­stieg. Der Mann ver­such­te offen­sicht­lich, die Hündin durch Wegscheuchen und lau­tes Schreien von sich fern­hal­ten zu wol­len, was den Verdacht nahe­leg­te, dass er die Hündin nicht kannte.

Am Bahnhof in Oftersheim stieg die Hündin schließ­lich allei­ne aus dem Zug und eine dort war­ten­de Frau nahm sich der Hündin bis zum Eintreffen der Polizeibeamten an. Dank einer Tasso-Marke, die die augen­schein­lich lebens­äl­te­re Hündin trug, konn­te schnell fest­ge­stellt wer­den, dass es sich um eine Boxerhündin han­del­te. Versuche, die Hundehalterin tele­fo­nisch zu errei­chen, schlu­gen zunächst fehl. Über eine wei­te­re hin­ter­leg­te Rufnummer zu einer Person konn­te zumin­dest Kontakt her­ge­stellt wer­den, aller­dings war die­se Person auf­grund der Entfernung nicht in der Lage, sich um die Hündin zu kümmern.

Letztlich gelang es den Behörden, die Halterin direkt zu kon­tak­tie­ren. Bei dem dar­auf­fol­gen­den Gespräch fiel auf, dass die Hundehalterin stark alko­ho­li­siert war. Sie äußer­te, dass ihr Ex-Freund mit der Hündin „ver­schwun­den“ wäre. Wenig spä­ter traf sie sicht­lich alko­ho­li­siert beim Polizeirevier ein. Kurz dar­auf wur­de auch ihr Ex-Freund vor­stel­lig, der eben­falls alko­ho­li­siert war. Es stell­te sich her­aus, dass es sich bei dem Mann am Bahnhof, der den Hund zuvor „weg­ge­schickt“ hat­te, um den Ex-Freund der Halterin han­del­te. Da weder die Halterin noch ihr Ex-Freund in der Lage waren, sich um die Hündin zu küm­mern, wur­de das Tier vor­sorg­lich in das Tierheim über­führt. Die Polizei wird den Vorfall an das Veterinäramt wei­ter­lei­ten, um eine sorg­fäl­ti­ge Prüfung der Umstände sowie der Tierhaltung durch­füh­ren zu lassen.

Das Tierheim küm­mert sich nun vor­über­ge­hend um die Boxerhündin, bis eine end­gül­ti­ge Entscheidung durch das zustän­di­ge Veterinäramt zur wei­te­ren Vorgehensweise getrof­fen wird. (Foto: Symbolbild)