Bonn. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Brandenburg begrü­ßen die über­ar­bei­te­te Hundehalterverordnung, die zum 1. Juli in Brandenburg in Kraft tritt. Insbesondere die Abschaffung der Rasseliste sei aus Sicht der Tierschützer ein gro­ßer Erfolg. Kritik üben die Verbände aller­dings dar­an, dass wich­ti­ge Aspekte, wie der Erwerb eines theo­re­ti­schen Sachkundenachweises vor der Anschaffung eines Hundes oder eine Pflicht zur Registrierung in einem Haustierregister wie FINDEFIX in der Verordnung kei­ne Berücksichtigung finden.

„Die pau­scha­le Einstufung bestimm­ter Rassen als gefähr­lich bringt kei­ne Sicherheit und vor­ver­ur­teilt auch vie­le freund­li­che Hunde. Wir freu­en uns, dass das Land Brandenburg dies erkannt hat und zukünf­tig auf die Rasseliste ver­zich­tet“, sagt Rico Lange, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Brandenburg. Verena Wirosaf, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, ergänzt: „Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nur in den sel­tens­ten Fällen gene­tisch bedingt. Vielmehr ist aus­schlag­ge­bend, wie der Hund auf­ge­zo­gen und sozia­li­siert wur­de, wie er gehal­ten wird und wie man mit ihm umgeht.“

Aus die­sem Grund sei ins­be­son­de­re die Sachkunde der Hundehalter von ent­schei­den­der Bedeutung. „Das Ablegen eines theo­re­ti­schen Sachkundenachweises schon vor der Anschaffung des Tieres wür­den gewähr­leis­ten, dass Hundehalter sich im Vorfeld inten­siv mit den Bedürfnissen des Tieres und den dar­aus resul­tie­ren­den Anforderungen an die Haltung aus­ein­an­der­set­zen müss­ten. Ebenso könn­ten unüber­leg­te Anschaffungen ver­hin­dert wer­den. Beides wür­de dazu bei­tra­gen, die ohne­hin über­füll­ten Tierheime zu ent­las­ten“, so Wirosaf. Als Bestandteil des Sachkundeerwerbs sieht Lange zudem auch die Aufklärung über Gefahren, die mit dem Onlinekauf von Hundewelpen ver­bun­den sind. Diese stam­men oft­mals aus Osteuropa, wer­den ille­gal ein­ge­führt, sind häu­fig krank und schlecht sozia­li­siert. Neben gra­vie­ren­den Tierschutzproblemen hat der ille­ga­le Tierhandel daher auch zur Folge, dass vie­le neue Besitzer über­for­dert sind und auch die deut­schen Tierheime anhal­tend durch Beschlagnahmungen ille­gal gehan­del­ter Tiere belas­tet werden.

Die Sachkundepflicht vor der Anschaffung eines Hundes jedoch fand – trotz einer vom Deutschen Tierschutzbund und sei­nem Landestierschutzverband ein­ge­reich­ten Stellungnahme – kei­ne Berücksichtigung in der neu­en Verordnung. „Hier besteht drin­gen­der Nachbesserungsbedarf“, meint Lange. Laut der Tierschützer müs­se zudem die über­ar­bei­te­te Hundehalteverordnung dahin gehend ange­passt wer­den, dass eine Registrierung der Tiere in einem Haustierregister wie FINDEFIX ver­pflich­tend wür­de. Aufgrund des 24-Stunden-Service der kos­ten­lo­sen Haustierregister könn­te damit, im Gegensatz zu einer allei­ni­gen Registrierung beim Ordnungsamt, gewähr­leis­tet wer­den, dass ein ent­lau­fe­ner Hund, der auf­ge­grif­fen wird und etwa im Tierheim lan­det, schnell sei­nem Besitzer zuge­ord­net wer­den kann. „Die Argumentation des bran­den­bur­gi­schen Innenministeriums, dass eine Registrierpflicht den Datenschutz ver­letzt, kön­nen wir nicht nach­voll­zie­hen“, kom­men­tiert Lange. Aus sei­ner Sicht sei es ein leich­tes, von den Tierhaltern ein schrift­li­ches Einverständnis zur Registrierung ein­zu­ho­len. „In den über 30 Jahren haben wir noch kei­nen erlebt, der dies in unse­ren Tierheimen verweigert.“