Düsseldorf. Unwissenheit schützt auch – oder gerade – Tierärzte nicht vor einer Strafe. Ihre vermeintliche Ahnungslosigkeit kann Tierärzte sogar ihre Zulassung gekostet. Dabei verweisen die ARAG-Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Tierärztin trotz mehrfacher Verwarnungen, Buß- und Zwangsgelder immer wieder abgelaufene oder nicht zugelassene Medikamente an ihre tierischen Patienten verteilte. Als die zuständige Behörde ihr schließlich die Approbation entzog, klagte sie dagegen. Ihre Begründung: Es sei nicht möglich, alle Arzneimittel in ihrer Praxis zu kennen. Ein unwürdiger Einwand, wie die Richter befanden, da es zu den elementaren Pflichten von Tierärzten gehöre, nicht nur einschlägige arzneimittelrechtliche Vorschriften zu kennen, sondern auch, den Bestand der eigenen Hausapotheke zu kontrollieren (Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 13 A 4112/19).
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