Düsseldorf. Wenn Hunde das Bein heben, ist es nicht immer die Blase, die drückt. Vielmehr geht es – zumindest bei den männlichen Artgenossen – um die Markierung ihres Revieres. ARAG-Experten warnen die Tierhalter allerdings, denn manchmal kann allzu rücksichtsloses Markieren teure Folgen für den Hundebesitzer haben.
So auch in einem konkreten Fall, in dem ein Herrchen mit seinem Tier einen Hundesalon besuchte. Beim Anblick von Kuscheldecken, die in einem Korb am Boden ausgelegt und zum Verkauf angeboten wurden, konnte der vierbeinige Liebling nicht anders und markierte die Decken. Damit waren sie für den Verkauf ruiniert. Auch eine Wäsche hätte daran nichts geändert, denn eine empfindliche Hundenase ist mit etwas Waschpulver nicht zu täuschen. Der erboste Ladenbesitzer verklagte den Hundehalter daraufhin – mit Erfolg.
Die ARAG-Experten weisen jedoch auf den 25-prozentigen Mitverschuldensanteil des Saloninhabers hin. Er hätte diese einladende Ware vorausschauend im Regal auslegen müssen (AG Wiesbaden, Urteil v. 18.08.2011, Az.: 93 C 2691/11).
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