Düsseldorf. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass die Anschaffung und Haltung eines Hundes nicht zu den Kosten gehören, die das Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld II (jetzt Bürgergeld) als laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts übernehmen muss.
In einem konkreten Fall beantragte ein Mann beim Jobcenter rund 2.000 Euro für die Anschaffung des Tieres sowie etwa 200 Euro für laufende monatliche Kosten, wie Futter oder Hundesteuer. Doch das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Zu Recht, wie sich vor Gericht herausstellte. Auch sein Argument, dass sein Hund dazu beitrage, eine Tagesstruktur zu entwickeln und soziale Kontakte zu knüpfen, ließ das Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht gelten (Az.: L 9 AS 2274/22).
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