Düsseldorf. Die ARAG-Experten wei­sen dar­auf hin, dass die Anschaffung und Haltung eines Hundes nicht zu den Kosten gehö­ren, die das Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld II (jetzt Bürgergeld) als lau­fen­de Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über­neh­men muss.

In einem kon­kre­ten Fall bean­trag­te ein Mann beim Jobcenter rund 2.000 Euro für die Anschaffung des Tieres sowie etwa 200 Euro für lau­fen­de monat­li­che Kosten, wie Futter oder Hundesteuer. Doch das Jobcenter lehn­te den Antrag ab. Zu Recht, wie sich vor Gericht her­aus­stell­te. Auch sein Argument, dass sein Hund dazu bei­tra­ge, eine Tagesstruktur zu ent­wi­ckeln und sozia­le Kontakte zu knüp­fen, ließ das Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht gel­ten (Az.: L 9 AS 2274/22).

ARAG SE