Düsseldorf. Nicht immer, wenn der Parkettboden durch ein Haustier Schaden nimmt, muss der Mieter die Kosten für die Instandsetzung über­neh­men. Zumindest dann nicht, wenn das Tier art­ge­recht in der Wohnung gehal­ten wur­de, wie die ARAG-Experten ein­schrän­kend betonen.

In einem kon­kre­ten Fall hat­te ein Labrador eini­ge Kratzer im Parkett einer Mietwohnung ver­ur­sacht, die er mit sei­nem Herrchen teil­te. Die Hundehaltung war aus­drück­lich durch den Vermieter geneh­migt. Doch die­ser war bei Auszug von Hund und Herrchen gar nicht ange­tan von den Kratzern auf dem Holzboden und ver­lang­te Schadensersatz. Zu Unrecht, wie die Richter urteil­ten. Denn von unsach­ge­mä­ßem oder ver­trags­wid­ri­gem Gebrauch der Mietsache kön­ne nicht aus­ge­gan­gen wer­den. Immerhin hat­te der Vermieter die Hundehaltung erlaubt und damit even­tu­ell auf­tre­ten­de Schäden hingenommen.

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