Tierschutzorganisation TASSO rät zur Absicherung

Sulzbach/Ts. Der Hund ist gut erzo­gen, er hört aufs Wort, ist nicht aggres­siv, zieht sich bei Auseinandersetzungen mit Artgenossen zurück, läuft nur dort ohne Leine, wo es sicher ist, und ist ein ver­läss­li­cher Partner in allen Situationen. Das klingt nach einem per­fek­ten Hund und den­noch wis­sen wir nicht, in wel­che Situation wir eines Tages mit unse­rem Hund gera­ten, in der dann doch ein­mal etwas schief­läuft. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher ein Muss und ein wich­ti­ger Bestandteil der ver­ant­wor­tungs­vol­len Tierhaltung, sagt die Tierschutzorganisation TASSO, die Europas größ­tes kos­ten­lo­ses Haustierregister betreibt.

Haftpflichtverischerung bei TierenWenn der eben beschrie­be­ne per­fek­te Hund an der fal­schen Stelle vor Schreck ein­mal einen Schritt auf die Straße macht, einen Radfahrer zu Fall bringt und dadurch mög­li­cher­wei­se völ­lig unver­schul­det einen Unfall mit schwe­ren Folgen aus­löst, ist das für alle Beteiligten ein Schock. Für den Tierhalter oder die Tierhalterin ist es im schlimms­ten Fall auch noch eine finan­zi­el­le Katastrophe. Denn wer ein Tier hält, haf­tet immer für Schäden, die die­ses Tier ver­ur­sacht. Sogar dann, wenn die­se Person nicht ein­mal dabei war und auch dann, wenn sie es nicht hät­te ver­hin­dern kön­nen. Die für TASSO täti­ge Rechtanwältin Ann-Kathrin Fries macht daher kei­ne Ausnahme bei ihrer Empfehlung: „Egal, ob Sie einen gro­ßen Hund haben oder nur einen ganz klei­nen, ob er alt ist oder noch ganz jung, egal, ob Sie in der Stadt oder auf dem Land leben, mit einem Tier kann immer etwas pas­sie­ren und ich habe es schon erlebt, dass für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und ande­re Schadensersatzansprüche infol­ge eines Unfalls enor­me Beträge zusam­men­kom­men. Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche gegen den Tierhalter oder die Tierhalterin, bei Angestellten könn­ten auch deren Krankenkasse und der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch haben, bei Selbstständigen könn­te ein ent­gan­ge­ner Gewinn zu erset­zen sein, usw. Unter Umständen könn­ten auch jah­re­lan­ge Zahlungen in Form von Schadensersatzrenten ent­ste­hen. Beträge, die also kaum jemand so ein­fach leis­ten kann. Im bes­ten Fall soll­te daher die Versicherung schon vor dem Einzug des neu­en Tieres abge­schlos­sen wer­den.“ Kommt es ein­mal zum Notfall, soll­te dann eine Versicherung ein­sprin­gen, die nicht nur die ent­stan­de­nen, son­dern auch die zukünf­ti­gen Kosten oder Spätfolgen über­nimmt, die sich aus der Verletzung durch das Tier erge­ben kön­nen. Ohne eine Versicherung müs­sen Tierhalter mit ihrem gesam­ten pri­va­ten Vermögen haften.

Für Hunde- und Pferdehalter wer­den eige­ne Haftpflichtversicherungen ange­bo­ten, mit denen sie sich absi­chern kön­nen. Wichtig ist, dass eine aus­rei­chend hohe Deckungssumme ver­ein­bart wird, um nicht am fal­schen Ende zu spa­ren. „Viele Menschen haben bereits erkannt, wie wich­tig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist. Je nach Bundesland, in dem der Hund gehal­ten wird, ist eine sol­che Versicherung ohne­hin Pflicht“, erläu­tert Fries.

Da es in der Regel nur für Hunde und Pferde spe­zi­el­le Versicherungsangebote gibt, kommt es vor, dass Katzenhalter sich nicht immer bewusst sind, dass auch für ihre Samtpfote eine gesetz­li­che Schadensersatzpflicht gilt. Oftmals unter­schät­zen Menschen auch, wie schnell von einer Katze ein gro­ßer Schaden ver­ur­sacht wer­den kann. Ein Beispiel dafür ist ein Fall aus dem Jahre 2014, mit dem sich im Jahr 2022 der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäf­ti­gen hat­te, bei dem ein Katzenbiss in die lin­ke Hand letzt­lich zu sechs Operationen, einem fünf­wö­chi­gen Krankenhausaufenthalt und einer anschlie­ßen­den mona­te­lan­gen täg­li­chen ambu­lan­ten Therapie führ­te. Neben dem Schadensersatz muss­te auch ein Schmerzensgeld gezahlt wer­den (Az. VI ZR 1321/20).