Düsseldorf. Hunde sind nicht gern allein. Und manche Vierbeiner nehmen es Herrchen und Frauchen extrem übel, wenn diese allein ausgehen und ihren Liebling allein in der Wohnung zurücklassen. So geschehen in einem kuriosen Fall, auf den ARAG Experten jetzt hinweisen.
Wohl ahnend, dass sein vierbeiniger Mitbewohner es nicht schätzen würde, allein zu bleiben, sperrte ihn der Hundebesitzer in das leer geräumte Gäste-WC seiner Wohnung. Zudem wurden Nachbarn gebeten, ihn bei Problemen per Handy zu informieren. Eigentlich an alles gedacht, könnte man meinen. Doch weit gefehlt: Der genervte Hund vertrieb sich die Zeit mit einer Klopapierrolle, die sein Herrchen vergessen hatte, zu entfernen. Nicht genug mit dem Abrollen und Zerfetzen des Papiers; es machte sich auch ganz wunderbar im Waschbecken. Nun öffnete der schlaue Vierbeiner auch noch den Wasserhahn und ließ Wasser über den Papierberg laufen. Als das verstopfte Becken überlief und den Boden überflutete, war er mit seinem Hundelatein am Ende.
Am Ende war auch das Herrchen nicht schlauer, dass bei seiner Rückkehr gleich drei benachbarte Wohnungen mit Wasserschaden vorfand. Zu allem Übel stellte die Wohngebäudeversicherung, die vorerst den Schaden übernahm, Schadenersatzansprüche. Doch die Richter erwiesen sich unter damaliger Rechtslage als echte Tierfreunde. Eine grobe Fahrlässigkeit – die nach alter Rechtslage entscheidend war – wollten sie bei diesen ganzen Vorsichtsmaßnahmen des Herrchens nicht erkennen. Und dass der Hund den Wasserhahn öffnet und damit eine Überflutung verursacht, konnte keiner vorhersehen (LG Hannover, Urteil v. 23.03.2000, Az.: 19 S 1986/99).
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