Düsseldorf. Beim Lauftraining stürzte ein Jogger über einen freilaufenden Dackel und zog sich Brüche an der Hand und dem Unterarm zu. Er gab dem Halter des Hundes die Schuld und verklagte ihn in der Meinung, dass dieser für seinen Unfall haften müsse, obwohl er den Hund schon von Weitem gesehen hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab der Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage genau aus diesem Grund auch nur zum Teil statt.
Der Jogger trage eine Mitschuld an dem Sturz, da er durch ein Ausweichen oder das Laufen eines Bogens um den Hund die Kollision und den Sturz hätte verhindern können. Sein Mitverschulden lag nach Information der ARAG-Experten bei 30 Prozent, sodass sie dem Kläger 70 Prozent der beantragten Klagesumme von rund 11.250 Euro zubilligten (Az.: 5 U 27/03).