Düsseldorf. Immer wie­der sieht man auf Autobahnen oder im Stadtverkehr vor­wit­zi­ge Hunde keck aus dem Seitenfenster des Beifahrersitzes oder Rücksitzes schau­en. Oder ein schläf­ri­ger Stubentiger räkelt sich faul auf der Konsole des Heckfensters, wäh­rend Frauchen das Auto steu­ert. „Ach wie süß“, denkt sich da sicher der ein oder ande­re. ARAG-Experten schüt­teln aller­dings den Kopf über so viel Leichtsinn.

Szenario 1: Der Hund auf dem Rücksitz
Im Auto sind Rücksitze und Beifahrersitze für ungesicherte Hunde während der Fahrt tabu (Foto: Tadeusz Lakota / Unsplash)Freitagabend, Herr B. will das Wochenende in sei­nem Gartenhaus ver­brin­gen. Sein Hund Struppie, eine mit­tel­gro­ße Promenadenmischung, liegt wäh­rend der ein­stün­di­gen Fahr brav und ganz ruhig auf dem Rücksitz. Schließlich ist er das Autofahren gewohnt. Die Autobahn ist voll, wie fast immer um die­se Zeit. Tempofahrt und sto­cken­der Verkehr wech­seln sich ab. Als es mal wie­der flott vor­an­geht, über­sieht Herr B. fast das Stauende. Nur eine Vollbremsung kann den Auffahrunfall ver­hin­dern. Zugegeben, die Situation ist frei erfun­den. Doch was dabei hät­te pas­sie­ren kön­nen, wis­sen ARAG-Experten. Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm. Im glimpf­li­chen Fall fan­gen die Rücklehnen den Aufprall ab und der Hund bleibt im hin­te­ren Bereich des Wagens – mit etwas Glück unver­letzt. Wird der vier­bei­ni­ge Insasse jedoch in Richtung Windschutzscheibe geschleu­dert, kön­nen auch Fahrer und Beifahrer ver­letzt werden.

Fazit: Rücksitze und Beifahrersitze sind für unge­si­cher­te Hunde wäh­rend der Fahrt tabu!

Szenario 2: Die Katze in der Transportbox
Frau K. hat mit ihrer Katze Minka lan­ge geübt. Jetzt geht das geleh­ri­ge Tier anstands­los in sei­ne Transportbox und kann so bei Bedarf zur Tierärztin oder im Urlaub in die Katzenpension gebracht wer­den. Heute soll die Assistentin der Tierärztin ledig­lich Minkas Krallen schnei­den. Frau W. stellt die Transportbox samt Katze auf die Konsole, direkt vor die Heckscheibe, damit das Tier auf der zwan­zig­mi­nü­ti­gen Fahrt etwas Abwechslung hat, denn auch zu Hause schaut Minka ger­ne aus dem Fenster. Es kommt, wie es kom­men muss: Frau K. wird von einem über­ho­len­den Pkw geschnit­ten und muss nach rechts auf die Busspur aus­wei­chen. Trotz Bremsung prallt sie dort mit 30 Kilometern pro Stunde auf einen ste­hen­den Omnibus. Was nun folgt, unter­schei­det sich grund­le­gend vom ers­ten Fall. Zwar ist das Tier durch die Transportbox aus Hartplastik theo­re­tisch geschützt. Doch die Box befin­det sich in Kopfhöhe von Frau K., die dadurch auch bei Tempo 30 schon schwers­te Verletzungen erlei­den kann.

Fazit: Transportboxen für Tiere müs­sen fest instal­liert oder zumin­dest mit Sicherheitsgurten gesi­chert sein.

Was sagt das Gesetz?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für den unge­si­cher­ten Transport von Hunden und Katzen kei­ne spe­zi­fi­schen Bußgelder vor. Allerdings gel­ten Haustiere als Ladung. Und die muss laut Paragraf 22 StVO ange­mes­sen gesi­chert sein. Ansonsten droht ein Bußgeld von 35 Euro. Geht mit dem Verstoß auch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung ein­her, kön­nen es auch 60 Euro wer­den. Und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei gibt es noch dazu! Doch wel­che Sicherung für die vier­bei­ni­ge Ladung ange­mes­sen ist, dar­über schweigt sich die StVO aus.

Was emp­feh­len Fachleute?
Für den Transport einer Katze ist eine Transportbox, die durch Sicherheitsgurte fest gesi­chert ist, eine gute und nicht all­zu kost­spie­li­ge Lösung. Wie man sei­nen Stubentiger aber dazu bewegt, sich in die Transportbox zu bege­ben, muss jeder Katzenliebhaber selbst herausfinden.

Beim Transport von Hunden wird es schon etwas kniff­li­ger. Im Fachhandel wer­den zahl­rei­che Sicherheitsgurte und Haltegeschirre ange­bo­ten. Die ver­hin­dern zwar, dass das Tier im Falle einer Vollbremsung oder eines Aufpralls unkon­trol­liert durch die Luft fliegt und Insassen ver­letzt. Einer Verletzung des Tieres kann damit nach Meinung der ARAG-Experten aber kaum vor­ge­beugt wer­den. Das gilt auch für Trennnetze, die den hin­te­ren Bereich des Fahrzeugs vom Fahrer- und Beifahrerbereich tren­nen. Wirklich sicher sind auch beim Hundetransport nur Transportboxen. Je nach Größe des Tieres kön­nen, die hin­ten im Kofferraum fest instal­liert oder auf dem Rücksitz mit Haltevorrichtung und Sicherheitsgurten fest­ge­zurrt wer­den. Auf jeden Fall soll­te die Autohundebox dort quer zur Fahrtrichtung ste­hen. Einziger Nachteil: Hunde müs­sen an die Box gewöhnt sein. Dazu kann die­se auch zu Hause als Schlafplatz dienen.

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