Hamburg. Bereits vor und wäh­rend der Sommerferien berei­te­te dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) die immer wei­ter anstei­gen­de Zahl an Fundtieren Sorgen. Nun ist zwar das Ende der Ferien erreicht, den­noch bleibt die Situation im Tierheim hei­kel, da es an Platz fehlt. Ein ver­häng­ter Aufnahmestopp für Hunde muss bis jetzt auf­recht gehal­ten wer­den, einer für Katzen kam die­se Woche dazu. Die Zahl der Tiere über­steigt die der Saison 2023 und setzt die Tierheim-Beschäftigten vor gro­ße Probleme.

Während der Sommerferien, vom 18. Juli bis zum 28. August, wur­den ins­ge­samt 214 mut­maß­lich aus­ge­setz­te Tiere im Tierheim Süderstraße auf­ge­nom­men – 2023 waren es noch 190.

„Jedes Jahr kom­men wir mit den Sommerferien an den glei­chen Punkt. Es ist so trau­rig und vor­aus­seh­bar, dass man mei­nen soll­te, wir wären dar­an gewöhnt. Das sind wir nicht. Es ist jedes Jahr erschre­ckend, wie hoch die Zahlen sind. Es macht uns trau­rig und betrof­fen, in wel­chen Zuständen die Tiere teil­wei­se zu uns kom­men. Auch die Art und Weise, wie sich Menschen ihrer Tiere ent­le­di­gen und dabei in Kauf neh­men, dass die Lebewesen, für die sie ein­mal Verantwortung über­neh­men woll­ten, nicht mehr gefun­den wer­den oder ster­ben. Besonders tra­gisch sind auch in die­sem Jahr die hohen Zahlen bei den Katzen. Ohne eine Katzenschutzverordnung wird sich an die­ser Situation und dem mas­si­ven Leid, wel­ches damit ein­her­geht, nichts ändern.“, erklärt die Vorsitzende des HTV Janet Bernhardt.

Seit Ferienbeginn wur­den 12 Hunde, 133 Katzen, 12 Kaninchen, 1 Meerschweinchen, 2 Hamster, 1 Ratten, 1 Maus, 1 Bartagame, 1 Geckos, 31 exo­ti­sche Vögel, 5 Hühner, 2 Wachteln, 6 Tauben, 5 Schildkröten im Tierheim auf­ge­nom­men und nicht wie­der abge­holt. Es wer­den seit eini­gen Jahren ver­gleichs­wei­se weni­ge Hunde aus­ge­setzt, als Grund dafür nennt der Verein die in Hamburg bestehen­de Chip-Pflicht. Für 28 der Ferienopfer kam die Hilfe lei­der zu spät. Sie wur­den teil­wei­se in einem so schlech­ten Zustand auf­ge­fun­den, dass sie bereits vor oder nach der Ankunft im HTV ver­star­ben oder erlöst wer­den muss­ten – teil­wei­se auch in exter­nen Tierarztpraxen, zu denen sie zuvor von Privatpersonen oder mit dem mobi­len Tierrettungsdienst des HTV gebracht wurden.

Einige der Ferienopfer

HTV - Spitz-Mix HündinDiese crè­me­far­be­ne Spitz-Mischlingshündin wur­de am 20. Juli vor dem Franziskus-Tierheim in Lokstedt ange­bun­den gefun­den und von einem der HTV-Rettungsfahrer abge­holt. Bei der klei­nen Hündin, die im HTV den Namen ‚Franka’ trägt, waren viel Zubehör und ein Zettel, der das Aussetzen begrün­den soll­te, aber den­noch vie­le Fragen offen­ließ. Ein Chip wur­de bei der etwa sechs­jäh­ri­gen Hündin gefun­den, die­ser war aber nicht regis­triert. Von den Tierpflegenden wird ihr Geburtsdatum auf etwa 2018 geschätzt.

HTV - Chihuahua HündinDieser weib­li­che, beige­far­be­ne Chihuahua-Welpe wur­de am 7. August an einem Erdbeerfeld am Öjendorfer Park in Billstedt in einer Kiste gefun­den. Der nur weni­ge Wochen jun­gen Hündin ging es sehr schlecht: Sie war unter­ent­wi­ckelt, matt und hat­te Durchfall – offen­sicht­lich litt sie unter Schmerzen. Zudem hat­te sie unter ande­rem einen Wasserkopf und war wahr­schein­lich blind. Aufgrund ihres schlech­ten Zustands muss­te die Kleine, die im HTV den Namen ‚Rainbow’ bekam, lei­der erlöst wer­den. Ein Chip konn­te bei ihr nicht gefun­den werden.

HTV - Cane CorsoDieser schwar­ze Cane-Corso-Welpe mit wei­ßem Brustfleck wur­de am 5. August im Naturschutzgebiet Höltigbaum in Rahlstedt in der Nähe der dor­ti­gen Hundeauslauffläche gefun­den. Ein Chip konn­te bei dem cir­ca Ende Mai 2024 gebo­re­nen Rüden nicht gefun­den wer­den. Der jun­ge Mann, der im HTV den Namen ‚Andi’ bekam, konn­te bereits in ver­ant­wor­tungs- und lie­be­vol­le Hände ver­mit­telt werden.

Das Aussetzen eines Tieres ist verboten!
In allen oben genann­ten Fällen von aus­ge­setz­ten Tieren bit­tet der HTV die Hamburger Bevölkerung um Hinweise, die zur Ermittlung der Verantwortlichen füh­ren kön­nen. Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es ver­bo­ten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehal­te­nes Tier aus­zu­set­zen oder es zurück­zu­las­sen, um sich sei­ner zu ent­le­di­gen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu ent­zie­hen. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft wer­den. Im Einzelfall, wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt oder erheb­li­ches Leiden ent­stand, han­delt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahn­det werden.