Teure Krankheits- und Schadenfälle
Koblenz. Familienmitglied, treuer Begleiter, bester Freund des Menschen – Hunde und Katzen sind die beliebtesten Haustiere Deutschlands. Das Wohlbefinden der Vierbeiner ist ihren Haltern sehr wichtig. Im Gegensatz zu Herrchen und Frauchen haben viele Hunde und Katzen keine Krankenversicherung. Eine Routineuntersuchung kostet im Durchschnitt 200 Euro. In Krankheitsfällen vervielfacht sich diese Summe schnell.
Neun von zehn Haustierbesitzern gehen einmal im Jahr mit ihrem Liebling zum Tierarzt. Teuer wird es, wenn das Tier schwer verletzt oder erkrankt ist. Mit einer Operationskosten-Versicherung lassen sich hohe, unerwartete Kosten vermeiden. „Die Versicherung übernimmt ambulante wie auch stationäre OP-Kosten“, sagt Bernd Woschei, Bezirksdirektor der Barmenia Versicherungen Koblenz. „Ebenso wie die Kosten der operationsvorbereitenden Untersuchungen – einschließlich Labortests, Röntgenaufnahmen und Magnet-Resonanz-Tomographien.“
Zudem gibt es kein Jahreslimit. Das heißt, die Versicherung erstattet die Operationskosten in unbegrenzter Höhe. Der Halter kann dabei selbst entscheiden, welchen Tierarzt er aufsucht. Dieser umfassende Schutz gilt auch für vorübergehende Aufenthalte im europäischen Ausland bis sechs Monate. Abschließen lässt sich die Operationskosten-Versicherung bis spätestens zum siebten Lebensjahr des Tieres, sie gilt aber das Tierleben lang.
Hohe Kosten können auch durch Schäden entstehen, die ein Hund verursacht. Läuft das Tier zum Beispiel auf die Straße und verschuldet einen Unfall – dann haftet der Hundehalter. Wer keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss selber für die Schäden aufkommen, die sein Tier verursacht. In den meisten Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben. In einigen ist sie nur für bestimmte Rassen und Größen oder verhaltensauffällige Hunde verpflichtend. Für Katzen muss der Halter keine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, sie sind in der Regel über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Viele Haustierbesitzer nehmen ihren Hund mit in den Urlaub. Dann ist es wichtig, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, falls der Liebling plötzlich schwer erkrankt oder einen Unfall hat. „Meist kann das Tier mit in die Versicherung des Halters aufgenommen werden“, sagt Woschei. Nicht jeder Versicherungsvertrag schließt Hunde mit ein, deshalb sollte der Besitzer die Vertragsbedingungen prüfen. Wird mit einem tierärztlichen Attest nachgewiesen, dass das Haustier die Reise nicht antreten kann, erstattet die Versicherung die Kosten für eine Umbuchung oder Stornierung.
Barmenia, Bezirksdirektion Koblenz