Sulzbach/Ts. Ob ein ange­nag­tes Tischbein im Hotelzimmer, eine her­un­ter­ge­sto­ße­ne Vase oder gar Verletzungen durch einen Biss: Verursacht, ein Haustier einen Schaden, haf­tet sein Halter dafür. Und das sogar, wenn er nicht Schuld hat oder noch nicht ein­mal dabei war. Deswegen rät die Tierschutzorganisation TASSO, die Europas größ­tes kos­ten­lo­ses Haustierregister betreibt, Tierhaltern zu einer Haftpflichtversicherung.

Tierhaftpflicht„Die Haftung des Tierhalters regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches“, erläu­tert die für TASSO täti­ge Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Sie erklärt, war­um die Versicherung so bedeu­tend ist: Die Kosten eines Schadens kön­nen ganz schnell immens wer­den. Zum Beispiel bei einem vom Haustier ver­ur­sach­ten Autounfall, bei dem Menschen ver­letzt oder gar getö­tet wer­den, kön­nen schnell enor­me Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche – dar­un­ter auch Ansprüche des Arbeitgebers oder der Krankenversicherung des Geschädigten – ent­ste­hen, die einen Tierhalter unter Umständen ‚in den Ruin‘ trei­ben kön­nen. Denn ein Tierhalter haf­tet mit sei­nem gesam­ten pri­va­ten Vermögen. Es sei denn, eine Versicherung springt ein.

„Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wich­tig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist“, sagt Ann-Kathrin Fries und ergänzt: „Je nach Bundesland, in dem der Hund gehal­ten wird, ist eine sol­che Versicherung ohne­hin Pflicht. Katzenhalter wis­sen jedoch häu­fig nicht um die gesetz­li­che Schadenersatzpflicht.“ Das lie­ge zum einen wahr­schein­lich dar­in begrün­det, dass es in der Regel nur für Hunde und Pferde spe­zi­el­le Versicherungsangebote gibt, zum ande­ren aber auch dar­in, dass vie­le Menschen unter­schät­zen, wie schnell auch von einer Katze ein gro­ßer Schaden ver­ur­sacht wer­den kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 ent­schie­de­ne Fall, bei dem ein Katzenbiss in die Hand letzt­lich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führ­te. Neben dem Schadenersatz muss­te auch ein Schmerzensgeld gezahlt wer­den (Az. 21 S 38/11).

Für Pferde- und Hundehalter sind eige­ne Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für ent­ste­hen­de Schäden absi­chern kön­nen, rat­sam. Wichtig ist, dass hier eine aus­rei­chend hohe Deckungssumme ver­ein­bart wird, um im Falle eines Falles nicht am fal­schen Ende gespart zu haben. Schäden durch Katzen oder Kleintiere soll­ten im Idealfall in der bereits bestehen­den Privathaftpflichtversicherung mit umfasst sein. Es lohnt sich daher, einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu wer­fen, rät TASSO.