Hamburg. „Fred“ muss nicht zurück nach Dänemark! Bei seinem Kampf um das Leben des American-Staffordshire-Terrier-Mischlings erhielt der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) auch von einem großzügigen und großherzigen Hamburger tatkräftige Unterstützung: Der tapfere „Fred“ wurde nach nervenaufreibenden und zähen Verhandlungen endlich im Namen des HTV von seinem Halter freigekauft. Um die Verhandlungen nicht zu gefährden, haben wir zwischenzeitlich nicht berichtet. Aber jetzt:
Seit Wochen kämpfte der HTV auch öffentlich um das Leben des aus Dänemark stammenden Fred. Der Rüde wurde am Hamburger Flughafen aufgrund einer fehlenden Tollwut-Titerbestimmung sichergestellt. Bei der Ausreise in seine Heimat Dänemark drohte dem lieben Rüden der Tod – und das aufgrund seiner Rasse! Denn in Dänemark reicht bereits der Ein-prozentige Nachweis einer dort verbotenen Rasse mittels eines DNA-Tests aus, um den Hund dieser zuzuordnen und dann zu töten – ausnahmslos.
Trotz Protesten ordnete Behörde Halterrückgabe an
Der HTV bat die zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) aufgrund der drohenden Lebensgefahr für „Fred“ von einer Rückgabe an den Halter abzusehen, vielmehr die Entziehung des Tieres anzuordnen. Trotz aller Argumente und Informationen, die von der Tierschutzberatung des HTV vorgetragen wurden, blieb die zuständige Amtsveterinärin unbeeindruckt und hielt an ihrem Vorhaben „Fred“ auszuliefern fest.
Dabei gab es genug rechtliche Anhaltspunkte um eine andere Entscheidung zu treffen: Zum einen hätte „Fred“ nach dem 2001 in Kraft getretenen Hundeverbringungs- und ‑einfuhrbeschränkungsgesetz aufgrund seiner Rassezugehörigkeit nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zudem liegt aufgrund der fehlenden Tollwut-Titerbestimmung ein Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 576/2013 vor. Ebenso ist ungeklärt, wer für die schwer verstümmelten Ohren von „Fred“ verantwortlich ist. Auch hätte „Fred“ mit der hochgradig geschwollenen und entzündeten Wunde des entfernten Auges, die im HTV mit einer Drainage versorgt werden musste, nicht auf den Flug aus der Türkei gesetzt werden dürfen.
Der HTV forderte die Behörde auch erfolglos dazu auf, wenigstens die Sicherstellung von „Fred“ aufrechtzuerhalten und fortan zur Gefahrenabwehr auf Paragraf 16 a Tierschutzgesetz zu stützen, da „Fred“ in Dänemark aufgrund seiner Rasse die Tötung drohte.
Auch der Halter zeigte sich lange völlig uneinsichtig und blieb dabei, den Hund nach Dänemark holen zu wollen. Mehrfach wiederholte der HTV das Angebot, die entstandenen Versorgungskosten in Höhe von rund 2.000 Euro vom Halter zu übernehmen, wenn „Fred“ abgegeben werden würde. Bei den Verhandlungen und Gesprächen erhielt der HTV hervorragende Unterstützung durch den dänischen Verein Foreningen Fair Dog, der gegen das dänische Tötungsgesetz und seine gnadenlosen Folgen kämpft. Die Recherche der dänischen Tierschutzkollegen ergab, dass der Halter von „Fred“ anscheinend dem kriminellen Milieu angehört. Der Familienclan sei in Dänemark dafür bekannt, sich mit als gefährlich geltenden Hunden zu umgeben. Diese Erkenntnisse wurden von Foreningen Fair Dog direkt an die zuständige Amtsveterinärin der BGV weitergegeben – ohne jeden Erfolg.
Nachdem den HTV die behördliche Anordnung erreichte, „Fred“ am kommenden Tag an den Halter herauszugeben, welche die zuständige Amtsveterinärin dann durch persönliche Anwesenheit im Tierheim noch beschleunigen wollte, teilte der HTV mit, die Herausgabe zu verweigern.
Plötzlich wurde dem HTV behördlich mitgeteilt, dass der Halter glaubhaft versichern könne, „Fred“ nunmehr in ein anderes EU-Land zu verbringen. In die meisten EU-Länder dürfte „Fred“ jedoch nicht legal eingeführt werden. Hinzu kam, dass der Halter in den Gesprächen mit der Tierschutzberatung des HTV gänzlich andere Angaben machte. Danach sollte „Fred“ mutmaßlich zum Schein in Deutschland angemeldet werden – am Zweitwohnsitz eines Familienmitglieds – und dann nach Dänemark gebracht werden.
Auch eine Petition für das Leben von „Fred“, die mittlerweile schon mehr als 12.000 Menschen unterschrieben haben, sowie unzählige Schreiben und Mails und breite öffentliche Anteilnahme bewegten die BGV bis zuletzt zu keinerlei Entgegenkommen oder Einlenken.
Unter vielen Unterstützungsangeboten meldete sich ein Hamburger, der anonym bleiben möchte, aber sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für Freds Leben einsetzen wollte. Der anonyme Unterstützer scheute dafür keine Kosten und Mühen. Über seinen Anwalt und Notar suchte er, vermittelt durch den HTV, das Gespräch mit dem Halter, nervenaufreibende und zähe Verhandlungen begannen und endlich konnte „Fred“ freigekauft werden.
Die erste Vorsitzende Sandra Gulla betont: „Wir mussten das Leben von „Fred“ retten, eine Auslieferung in die Tötung kam für uns nie in Betracht. Wir sind allen sehr dankbar, die uns dabei unterstützt haben, allen voran dem tatkräftigen Spender und unseren dänischen Tierschutzkollegen.“ Sie ergänzt: „Der Hamburger Tierschutzverein ist ein sicherer Hafen für alle Tiere. Wer einmal in unsere Obhut gelangt, für dessen Leben stehen wir ein. Dafür kämpfen wir jeden Kampf und solange, bis wir erfolgreich sind!“
Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.