Düsseldorf. Der Verlust eines gelieb­ten Heimtiers ist meist eine sehr emo­tio­na­le Erfahrung. Über die Jahre ist das Tier einem ans Herz gewach­sen, wird wie ein Familienmitglied ange­se­hen. Entsprechend wür­de­voll möch­ten die meis­ten sich dann auch von ihrem tie­ri­schen Begleiter ver­ab­schie­den. Um in der Trauerzeit nicht zu vie­le Entscheidungen tref­fen zu müs­sen, soll­ten Tierhalter sich schon früh­zei­tig Gedanken dar­über machen, wie ihr Tier bestat­tet wer­den soll.

So wie Heimtiere einen immer grö­ße­ren Stellenwert in unse­rer Gesellschaft ein­neh­men, wer­den auch Bestattungen für Katze, Hund und Co. seit Jahren stär­ker nach­ge­fragt. Über die Jahre ver­bringt man mit sei­nem Heimtier nicht nur viel Zeit, son­dern baut oft auch eine enge Verbindung auf. Der Wunsch nach einem wür­de­vol­len Abschied liegt also oft­mals nahe.

Kevin Hellwig ist ers­ter Vorsitzender im Bundesverband der Tierbestatter und ord­net die Entwicklung ein: „Aktuell haben wir rund 190 Tierfriedhöfe in Deutschland. Ein Großteil der Tiere wird aller­dings in einer Feuerbestattung ver­brannt und die Asche dann ver­teilt oder in einer Urne auf­be­wahrt. Geschätzt zu etwa 70 Prozent wer­den Hunde bestat­tet, gefolgt von Katzen und mit etwas Abstand auch Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögeln.“ Nutztiere dage­gen unter­lie­gen in Deutschland der soge­nann­ten Beseitigungspflicht, müs­sen also in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt ver­brannt wer­den. „Selbst wenn jemand etwa die Ziege oder das Huhn aus­schließ­lich als Heimtier gehal­ten hat, sind uns Bestattern da lei­der die Hände gebun­den“, erklärt Hellwig.

Schon zu Lebzeiten Vorsorge treffen
Hund alleine und traurigIm Idealfall wird schon zu Lebzeiten des Tieres geplant, was im Falle des Ablebens pas­sie­ren soll. Tierbestatter bera­ten dazu ger­ne und erklä­ren, wel­che Möglichkeiten es gibt. Wird eine Bestattungsvorsorge ver­ein­bart, küm­mern sich die Bestatter um alle Details und Formalitäten, sobald der Trauerfall ein­tritt. Wird das Heimtier bei einem Tierarzt ein­ge­schlä­fert, kann man es bei­spiels­wei­se selbst mit­neh­men oder aber den Bestatter mit der Überführung beauf­tra­gen. Auch die Möglichkeiten zu einer Trauerfeier oder Zeremonie kön­nen im Rahmen einer Vorsorge abge­spro­chen wer­den. Der Bundesverband der Tierbestatter beant­wor­tet zur Information auf sei­ner Webseite die wich­tigs­ten Fragen, was im Sterbefall zu tun und zu beden­ken ist, und bie­tet außer­dem eine Tierbestatter-Suche an.

Möglichkeiten der Bestattung
Verbreitet sind beson­ders fol­gen­de Bestattungswege:

  • Die Feuerbestattung ist mit Abstand die häu­figs­te Wahl. Die Urne kön­nen Besitzer im Anschluss mit nach Hause neh­men oder zum Beispiel auf einem Tierfriedhof bei­set­zen las­sen. Auch das Verstreuen der Asche im eige­nen Garten ist unpro­ble­ma­tisch. Seltener nach­ge­fragt, aber mög­lich ist es, die Asche bei­spiels­wei­se zu Diamanten oder soge­nann­tem Ascheschmuck zu ver­ar­bei­ten. Bei einer Sammeleinäscherung im Krematorium wer­den gleich meh­re­re Tiere gleich­zei­tig ver­brannt – in dem Fall wird die Asche beim Krematorium ver­streut, da kei­ne ein­zel­ne Zuordnung mehr mög­lich wäre.
  • Bei der klas­si­schen Erdbestattung wird das Tier in einer bio­lo­gisch abbau­ba­ren Decke oder in einem Sarg auf einem Tierfriedhof bestat­tet. Möglich sind dabei sowohl Einzelgräber als auch eine Fläche, auf der mit der Zeit meh­re­re der eige­nen Heimtiere bestat­tet wer­den kön­nen. Zudem ist auch die anony­me Bestattung möglich.
  • Eine Sonderform der Erdbestattung ist die Beerdigung im eige­nen Garten. Grundsätzlich ist das nur erlaubt, wenn der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und das Tier nicht an einer mel­de­pflich­ti­gen Krankheit ver­stor­ben ist. Genaue Regelungen, ob es zuläs­sig ist und wel­che Abstände bei­spiels­wei­se zu den Grundstücksgrenzen ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, unter­schei­den sich kom­mu­nal. Auch Größe und Gewicht des Tieres kön­nen in sel­te­nen Fällen Ausschlusskriterien für die Bestattung im Garten sein. Wer dar­über nach­denkt, soll­te sich ent­spre­chend beim ört­li­chen Ordnungs- oder Veterinäramt über die genau­en Regelungen informieren.
  • Auch für Tiere ist die Bestattung in einem Friedwald ver­brei­tet. „Dabei gibt es zuerst eine Feuerbestattung. Dann kann man sich unter ande­rem einen Baum in dem Friedwald aus­su­chen und zu den Wurzeln wird die Urne dann ver­gra­ben. Eine Plakette oder eine Tafel am Baum erin­nert an das Tier“, erklärt Hellwig.
  • Ebenfalls mög­lich ist die Seebestattung, bei der die Asche auf dem Meer ver­streut wird. Der Experte ergänzt dazu: „Manche Reedereien bie­ten sogar eine gemein­sa­me Seebestattung von Mensch und Tier an. Dann wer­den bei­de an der­sel­ben Stelle verstreut.“
  • Ein sehr begrenz­tes Angebot, das nur weni­ge Friedhöfe anbie­ten, ist die gemein­sa­me Bestattung von Mensch und Heimtier. Das ist nur mit einer Feuerbestattung mög­lich, bei der die Einäscherung getrennt im Human- und Tierkrematorium erfolgt. Wie in einem Familiengrab wer­den die Urnen der Individuen dann an einer gemein­sa­men Stelle begra­ben. Da die Urne mit der Asche des Tieres recht­lich als Grabbeigabe betrach­tet wird, muss der Mensch zuerst bestat­tet wer­den. Stirbt das Tier zuerst, kann die Urne zu Hause so lan­ge auf­be­wahrt wer­den – über­lebt es sei­nen Halter, kann es im Nachhinein zum Grab hin­zu­ge­fügt werden.