In der Brut- und Setzzeit ab Anfang April
gilt besonderer Schutz für Wildtiere
Stuttgart. Der Frühling ist da und wie jedes Jahr beginnt Anfang April die sogenannte Brut- und Setzzeit. Vorrangig in den Monaten zwischen März und Juli bringen heimische Wildtiere wie Füchse, Hasen, Wildschweine und Rehe ihre Kinder zur Welt. Zum Schutz der Tiere sollten Hunde in dieser Zeit angeleint werden, denn es kann vorkommen, dass sie Jungtiere aufhetzen oder brütende Vögel aufschrecken. Auch für Hunde ist die Begegnung mit Wildtieren zu dieser Zeit nicht ungefährlich, denn Tiermütter wie die der Wildschweine verteidigen ihre Kinder vehement. Mehrere Bundesländer haben bereits eine sogenannte Leinenpflicht für Hunde beschlossen – in Berlins Wäldern gilt so beispielsweise ganzjährig die Verpflichtung, Hunde mit einer Leine zu sichern. [1] Auch in Brandenburg und Hamburg müssen Hunde das ganze Jahr hindurch angeleint werden. [2,3] Trotz punktueller landesrechtlicher Vorschriften gibt es jedoch keine bundeseinheitliche Regelung. Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA, appelliert deshalb an alle Menschen mit Hunden, ihre Vierbeiner bei Spaziergängen in Naturgebieten durch eine Leine zu sichern und gibt Tipps, wie die Laufrunde trotz Einschränkung Spaß macht.
„Menschen, die Hunde halten, müssen bei Spaziergängen in der Natur dafür sorgen, dass eine friedliche und ungestörte Brut- und Setzzeit stattfinden kann“, so Jana Hoger. „Die Tiere sollten grundsätzlich das ganze Jahr auf Waldwegen bleiben, immer abrufbar sein und in den Monaten zwischen März und Juli durch ein gut sitzendes Geschirr und eine Leine gesichert werden. Gegen Langeweile auf den Spaziergängen gibt es je nach Bedürfnissen und Vorlieben der Tiere tolle Möglichkeiten, Hunde zu beschäftigen und sie körperlich und geistig auszulasten.“
PETA hat einige Tipps zur tiergerechten Beschäftigung zusammengestellt:
- Schnüffelspaziergang: Das intensive Schnüffeln, auch bekannt als „Zeitung lesen“, ist ein Hunde-Grundbedürfnis. Der ausgeprägte Geruchssinn dient dazu, Informationen zu verarbeiten und mit Artgenossen zu kommunizieren. Menschen sollten den Vierbeinern deshalb genug Zeit beim Spaziergang lassen. Das sorgt für Spaß und Ausgeglichenheit, trotz Leine.
- Leckerlisuche: Nasenarbeit ist für Hunde eine fordernde und schöne Form der Auslastung. Um Langeweile vorzubeugen, können beim Spaziergang beispielsweise mehrere kleine Rationen Essen versteckt werden, die die Vierbeiner dann erschnüffeln. Durch das Erfolgserlebnis beim Finden werden die Hunde zudem positiv belohnt.
Stadttour: Die Brut- und Setzzeit lässt sich auch für ein Stadttraining nutzen. Auf Dauer ist ein ausgiebiger Spaziergang in der Natur natürlich nicht mit einem Ausflug in die Stadt ersetzbar. Trotzdem bietet er Hunden neuen Input und eine Menge Dinge, die es zu erschnüffeln gilt. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die Tiere in der Stadt wohlfühlen. Für angst- oder stressanfällige Vierbeiner sind Ausflüge in die Stadt nicht empfehlenswert. Das Training muss immer dem Hund angepasst werden. - Playdate: Bei sogenannten Playdates auf eingezäunten Freilaufflächen oder im Garten können sich Hunde mit ihren Artgenossen austoben und Spaß haben. Versteck- oder Beweglichkeitsspiele sind zudem geeignete Mittel, um die Tiere während der geselligen Treffen in Bewegung zu halten.
- Indoor-Beschäftigung: Auch innerhalb der eigenen vier Wände können Hunde beschäftigt und mental ausgelastet werden. „Schnüffelteppiche“ oder Suchspiele in der Wohnung eignen sich gut für ein intensives Training.
- Extra-Tipp: Finden Hunde ein Wildtierbaby, sollte es nicht berührt oder mitgenommen und schnellstmöglich eine Wildtierstation kontaktiert werden. Nur wenn unmittelbare Gefahr besteht, das Tier beispielsweise auf einer stark befahrenen Straße liegt, sollten Menschen unverzüglich eingreifen.
Verweise:
[1] Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (2022): Berliner Hundegesetz. Online verfügbar unter https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php. (Zuletzt abgerufen am 10.4.2024).
[2] Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (2022): Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden. Online verfügbar unter https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875. (Zuletzt abgerufen am 10.4.2024).
[3] hamburg.de GmbH & Co. KG (2022): Tiere in der Stadt. Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde. Online verfügbar unter https://www.hamburg.de/anleinpflicht. (Zuletzt abgerufen am 10.4.2024).