In der Brut- und Setzzeit ab Anfang April
gilt besonderer Schutz für Wildtiere

Hund an der Leine, NaturStuttgart. Der Frühling ist da und wie jedes Jahr beginnt Anfang April die soge­nann­te Brut- und Setzzeit. Vorrangig in den Monaten zwi­schen März und Juli brin­gen hei­mi­sche Wildtiere wie Füchse, Hasen, Wildschweine und Rehe ihre Kinder zur Welt. Zum Schutz der Tiere soll­ten Hunde in die­ser Zeit ange­leint wer­den, denn es kann vor­kom­men, dass sie Jungtiere auf­het­zen oder brü­ten­de Vögel auf­schre­cken. Auch für Hunde ist die Begegnung mit Wildtieren zu die­ser Zeit nicht unge­fähr­lich, denn Tiermütter wie die der Wildschweine ver­tei­di­gen ihre Kinder vehe­ment. Mehrere Bundesländer haben bereits eine soge­nann­te Leinenpflicht für Hunde beschlos­sen – in Berlins Wäldern gilt so bei­spiels­wei­se ganz­jäh­rig die Verpflichtung, Hunde mit einer Leine zu sichern. [1] Auch in Brandenburg und Hamburg müs­sen Hunde das gan­ze Jahr hin­durch ange­leint wer­den. [2,3] Trotz punk­tu­el­ler lan­des­recht­li­cher Vorschriften gibt es jedoch kei­ne bun­des­ein­heit­li­che Regelung. Jana Hoger, Fachreferentin für tie­ri­sche Mitbewohner bei PETA, appel­liert des­halb an alle Menschen mit Hunden, ihre Vierbeiner bei Spaziergängen in Naturgebieten durch eine Leine zu sichern und gibt Tipps, wie die Laufrunde trotz Einschränkung Spaß macht.

„Menschen, die Hunde hal­ten, müs­sen bei Spaziergängen in der Natur dafür sor­gen, dass eine fried­li­che und unge­stör­te Brut- und Setzzeit statt­fin­den kann“, so Jana Hoger. „Die Tiere soll­ten grund­sätz­lich das gan­ze Jahr auf Waldwegen blei­ben, immer abruf­bar sein und in den Monaten zwi­schen März und Juli durch ein gut sit­zen­des Geschirr und eine Leine gesi­chert wer­den. Gegen Langeweile auf den Spaziergängen gibt es je nach Bedürfnissen und Vorlieben der Tiere tol­le Möglichkeiten, Hunde zu beschäf­ti­gen und sie kör­per­lich und geis­tig auszulasten.“

PETA hat eini­ge Tipps zur tier­ge­rech­ten Beschäftigung zusammengestellt:

  • Schnüffelspaziergang: Das inten­si­ve Schnüffeln, auch bekannt als „Zeitung lesen“, ist ein Hunde-Grundbedürfnis. Der aus­ge­präg­te Geruchssinn dient dazu, Informationen zu ver­ar­bei­ten und mit Artgenossen zu kom­mu­ni­zie­ren. Menschen soll­ten den Vierbeinern des­halb genug Zeit beim Spaziergang las­sen. Das sorgt für Spaß und Ausgeglichenheit, trotz Leine.
  • Leckerlisuche: Nasenarbeit ist für Hunde eine for­dern­de und schö­ne Form der Auslastung. Um Langeweile vor­zu­beu­gen, kön­nen beim Spaziergang bei­spiels­wei­se meh­re­re klei­ne Rationen Essen ver­steckt wer­den, die die Vierbeiner dann erschnüf­feln. Durch das Erfolgserlebnis beim Finden wer­den die Hunde zudem posi­tiv belohnt.
    Stadttour: Die Brut- und Setzzeit lässt sich auch für ein Stadttraining nut­zen. Auf Dauer ist ein aus­gie­bi­ger Spaziergang in der Natur natür­lich nicht mit einem Ausflug in die Stadt ersetz­bar. Trotzdem bie­tet er Hunden neu­en Input und eine Menge Dinge, die es zu erschnüf­feln gilt. Dabei soll­te unbe­dingt dar­auf geach­tet wer­den, dass sich die Tiere in der Stadt wohl­füh­len. Für angst- oder stress­an­fäl­li­ge Vierbeiner sind Ausflüge in die Stadt nicht emp­feh­lens­wert. Das Training muss immer dem Hund ange­passt werden.
  • Playdate: Bei soge­nann­ten Playdates auf ein­ge­zäun­ten Freilaufflächen oder im Garten kön­nen sich Hunde mit ihren Artgenossen aus­to­ben und Spaß haben. Versteck- oder Beweglichkeitsspiele sind zudem geeig­ne­te Mittel, um die Tiere wäh­rend der gesel­li­gen Treffen in Bewegung zu halten.
  • Indoor-Beschäftigung: Auch inner­halb der eige­nen vier Wände kön­nen Hunde beschäf­tigt und men­tal aus­ge­las­tet wer­den. „Schnüffelteppiche“ oder Suchspiele in der Wohnung eig­nen sich gut für ein inten­si­ves Training.
  • Extra-Tipp: Finden Hunde ein Wildtierbaby, soll­te es nicht berührt oder mit­ge­nom­men und schnellst­mög­lich eine Wildtierstation kon­tak­tiert wer­den. Nur wenn unmit­tel­ba­re Gefahr besteht, das Tier bei­spiels­wei­se auf einer stark befah­re­nen Straße liegt, soll­ten Menschen unver­züg­lich eingreifen.

Verweise:
[1] Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (2022): Berliner Hundegesetz. Online ver­füg­bar unter https://​www​.ber​lin​.de/​s​e​n​/​v​e​r​b​r​a​u​c​h​e​r​s​c​h​u​t​z​/​a​u​f​g​a​b​e​n​/​t​i​e​r​s​c​h​u​t​z​/​h​u​n​d​e​h​a​l​t​u​n​g​/​b​e​r​l​i​n​e​r​-​h​u​n​d​e​g​e​s​e​t​z​-​2​6​7​5​3​6​.​php. (Zuletzt abge­ru­fen am 10.4.2024).
[2] Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (2022): Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden. Online ver­füg­bar unter https://​bra​vors​.bran​den​burg​.de/​d​e​/​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​-​2​1​1​875. (Zuletzt abge­ru­fen am 10.4.2024).
[3] ham​burg​.de GmbH & Co. KG (2022): Tiere in der Stadt. Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde. Online ver­füg­bar unter https://​www​.ham​burg​.de/​a​n​l​e​i​n​p​f​l​i​cht. (Zuletzt abge­ru­fen am 10.4.2024).