Aktion „Hund im Backofen“ von TASSO
Sulzbach/Ts. Die sommerlichen Temperaturen sind für die meisten Menschen ein großer Genuss. Für Hunde können sie aber schnell zur Gefahr werden. Und zwar dann, wenn ihre Halter die Tiere im Auto zurücklassen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. erklärt, was Passanten unternehmen können, wenn sie sehen, dass ein Hund in Gefahr ist.
Schon ab Temperaturen von 20 Grad Celsius kann ein Auto zur tödlichen Hitzefalle für einen Hund werden. Das Fahrzeuginnere heizt sich schnell auf extreme Temperaturen auf. Der Hund versucht, sich durch Hecheln Kühlung zu verschaffen. Dabei verbraucht er sehr viel Wasser. Wenn er dieses Wasser nicht wieder aufnehmen kann, besteht die Gefahr eines Hitzschlages. Das Auto im Schatten zu parken und eine Scheibe einen Spaltbreit offen lassen, reicht nicht aus!
Erste Anzeichen eines Hitzschlages bei Hunden sind Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge, Taumeln und Erschöpfung. Im fortgeschrittenen Stadium kann der Hitzschlag zu einem Schockzustand, Bewusstlosigkeit und nicht selten sogar zum Tod führen. Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss so schnell wie möglich von einem Tierarzt behandelt werden.
„Feuerwehr oder Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen.“ Doch was kann der aufmerksame Passant tun und was darf er eigentlich?
Für das Verhalten in einem solchen Ernstfall gibt TASSO Tipps:
- Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz oder ähnlichem, lassen Sie den Halter ausrufen.
- Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
- Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
- Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, wenn das möglich ist.
- Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
- Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Wenn die Situation für den Hund lebensbedrohlich und so eilig ist, dass nicht länger auf Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf der Hund selbst befreit werden. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn: Um das Tier zu befreien, ist es unumgänglich, fremdes Eigentum zu beschädigen. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen.
Der Helfer muss jedoch damit rechnen, dass der Fahrzeughalter später Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten wird. In diesem Fall können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig. Die entstandenen Kosten eines notwendigen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundehalter zu tragen. Denn schließlich trägt der Hundehalter die Verantwortung für das, was er seinem hilflosen Vierbeiner zumutet. Und er verstößt gegen das Tierschutzgesetz, wenn er sein Tier die Hitze des heißen Fahrzeuges aushalten lässt.
Erst kürzlich hat ein Düsseldorfer Gericht einem Hundehalter klargemacht, dass ein Auto bei sommerlichen Temperaturen ungeeignet ist, einen Hund über mehrere Stunden einzusperren. Weil ein Beamter der Heine-Universität in Düsseldorf seinen jungen Schäferhund-Mischling bei hohen Temperaturen rund fünf Stunden im Fahrzeug zurückgelassen hatte und das Gericht es nicht als ausreichend empfand, dass er dem Tier laut eigener Aussage regelmäßig Wasser und Bewegung geboten hat, muss er nun ein Bußgeld von 350 Euro plus 78,50 Euro Gebühren zahlen. Nach TASSO-Informationen hat der Hund die Strapazen überlebt.
Um umfangreich über das Thema „Hund im Backofen“ aufzuklären, bietet TASSO Plakate und Informationskarten zum Bestellen und Herunterladen an. Ebenso hat der Verein einen Aufklärungsfilm veröffentlicht, in dem ein Mitarbeiter den Selbstversuch im heißen Fahrzeug gewagt hat. Beides ist zu finden unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen.
© TASSO e.V.