Düsseldorf. Wenn Hunde, Katzen oder ein ande­res Heimtier Beschwerden haben, dann muss schnell ein tier­ärzt­li­cher Rat ein­ge­holt wer­den. Aber wann wen­det man sich am bes­ten an? Denn auch Tierärzte sind nicht alle gleich: Es gibt ver­schie­de­ne fach­li­che Spezialisierungen und Qualifikationen wie den Dr. med. vet, den Fachtierarzt oder Zusatzbezeichnungen. Ein Wegweiser durch den Titel-Dschungel.

Bei der Suche nach einem neu­en Tierarzt ist dem ein oder ande­rer Tierfreund viel­leicht schon ein­mal auf­ge­fal­len: neben dem Dr. med. Tierarzt. Als Doktor der Tiermedizin gibt es wei­te­re Kürzel und Bezeichnungen, die weni­ger bekannt und ver­brei­tet sind. Was unter­schei­det etwa einen Dipl. ECVS von einem Fachtierarzt für Chirurgie? Und was hat es mit einer soge­nann­ten Zusatzbezeichnung oder gar einem Arbeitsschwerpunkt auf sich?

Neben ihrer Berufsbezeichnung kön­nen Tierärzte in Deutschland wei­te­re Bezeichnungen füh­ren, die auf beson­de­re Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimm­ten Fachgebiet hin­wei­sen. Ein Überblick über die gän­gigs­ten Bezeichnungen der Tiermediziner in Deutschland:

Der deut­sche Fachtierarzt
National ist der Fachtierarzt die höchs­te Ausbildungsstufe. Zum 31.12.2021 gab es hier­zu­lan­de laut der Bundestierärztekammer (BTK) 9.513 Fachtierärzte. Die erfor­der­li­chen Voraussetzungen, um einen Titel zu erlan­gen, sind in den ein­zel­nen Bundesländern unter­schied­lich und wer­den durch die Weiterbildungsverordnung der jeweils zustän­di­gen Tierärztekammern gere­gelt. Eine Übersicht der Tierärztekammern fin­den Interessierte zum Beispiel auf der Webseite der BTK unter www​.bun​des​tier​aerz​te​kam​mer​.de.

Hund beim TierarztFür die Zusatzqualifikation zum Fachtierarzt ist in der Regel eine vier- bis fünf­jäh­ri­ge Vollzeittätigkeit an einer von der Tierärztekammer zuge­las­se­nen Weiterbildungsstätte erfor­der­lich. Der Fachtierarzt kann sowohl für medi­zi­ni­sche Fachgebiete – wie Innere Medizin, Zahnheilkunde, Dermatologie oder Verhaltenskunde – als auch für bestimm­te Tierarten bzw. Tiergruppen – wie Pferde, Kleintiere, Geflügel, Rinder oder Reptilien – erwor­ben wer­den. Nach bestan­de­ner Prüfung dür­fen sich die Absolventen dann zum Beispiel als „Fachtierarzt für Chirurgie“, „Fachtierarzt für Kleintiere“ oder „Fachtierarzt für Epidemiologie“ bezeichnen.

Bei Vorsorgeuntersuchungen oder wenn der Heimtierhalter nicht sicher ist, was genau dem Tier fehlt, ist der Besuch eines Haustierarztes die rich­ti­ge Wahl. Hat das Heimtier aller­dings beson­de­re Probleme, die der Halter auch zuord­nen kann, etwa mit den Zähnen, kann es sinn­voll sein, sich direkt an einen Fachtierarzt zu wen­den. Im Tierärzteverzeichnis vom Bundesverband prak­ti­zie­ren­der Tierärzte (bpt) kön­nen Heimtierhalter gezielt nach (Fach-)Tierärzten in ihrer Region suchen.

Wie in der Humanmedizin kön­nen Tierärzte bei spe­zi­el­len Krankheiten oder Beschwerden des Heimtieres den Halter an Fachtierärzte über­wei­sen. Fachtierärzte brin­gen mehr Fachwissen und Erfahrung im jewei­li­gen Fachgebiet ein und haben meist auch eine bes­se­re Ausrüstung für ihren spe­zi­el­len Bereich, wel­che Diagnose und Behandlung des Tieres ver­ein­fa­chen können.

Zusatzbezeichnungen und Arbeitsschwerpunkte
Im Vergleich zum Fachtierarzt basiert die „Zusatzbezeichnung“ auf einer kür­ze­ren und weni­ger inten­si­ven Weiterbildung. Daher wird die Qualifikation häu­fig als „Kleiner Fachtierarzt“ bezeich­net. Den Titel, zum Beispiel „Zusatzbezeichnung Augenheilkunde“, dür­fen Tierärzte ange­ben, wenn sie die Weiterbildung erfolg­reich abge­schlos­sen haben und die­se durch die jewei­li­ge Landestierärztekammer aner­kannt wur­de. Weitere Zusatzbezeichnungen sind zum Beispiel „Dermatologie beim Kleintier“, „Homöopathie“ oder „Zahnheilkunde beim Pferd“.

Gibt ein Tierarzt einen Arbeits- oder Interessenschwerpunkt an, ist das kein Ergebnis einer offi­zi­el­len Fortbildung und damit auch kein geschütz­ter Begriff. Er kann ledig­lich als Orientierung die­nen. Häufig geben Tierarztpraxen so zu erken­nen, ob sie sich auf Klein- oder Nutztiere oder bei­spiels­wei­se Augen- oder Zahnheilkunde spezialisieren.

Der Titel „Diplomate“ bei Tierärzten
Zusätzlich oder anstel­le des Titels „Fachtierarzt“ füh­ren eini­ge Tierärzte den Titel „Diplomate of the European College“ oder „Diplomate of the American College of Veterinary“. Während bei der Fachtierarztausbildung der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten liegt, hat in der Ausbildung zum Diplomate der wis­sen­schaft­li­che Aspekt eine sehr hohe Gewichtung. Die inter­na­tio­na­le Zusatzqualifikation zum Diplomate ver­läuft welt­weit ein­heit­lich und nach fest­ge­setz­ten Standards.

Die Weiterbildung dau­ert zwei bis drei Jahre und wird von einem Spezialisten-Netzwerk des jewei­li­gen Fachgebiets, auch Colleges genannt, über­wacht. Alternativ kann auch eine bis zu sie­ben­jäh­ri­ge Teilzeitweiterbildung erfol­gen, die neben­be­ruf­lich aus­ge­führt wird. Absolventen der Chirurgie dür­fen sich anschlie­ßend Diplomate of the European College of Veterinary Surgery nen­nen – kurz: Dipl. ECVS. Weitere Spezialisierungen gibt es unter ande­rem in den Bereichen Dermatologie (ECVD), Neurologie (ECVN), Zahnheilkunde (EVDC), Anästhesie (ECVAA), Augenheilkunde (ECVO) oder Innere Medizin (ECVIM).

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.