Wiesbaden. Wer allein mit Hund und Co. lebt, muss sich auf eine Situation vor­be­rei­ten, die hof­fent­lich nie ein­tritt: Ein Unfall oder ein medi­zi­ni­scher Notfall ver­hin­dert, dass sich die Halterin oder der Halter für die nächs­ten Tage, Wochen, viel­leicht sogar Monate um die tie­ri­schen Mitbewohner küm­mern kann. Während die eige­ne Vorsorge oft mit Versicherungen oder Vollmachten gere­gelt ist, müs­sen Verbleib und Versorgung der Heimtiere erst nach Eintreten des Notfalls gere­gelt werden.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) erklärt, wie sich die Versorgung von Heimtieren auch unter uner­war­te­ten Umständen sichern lässt.

Kleine Karte kann Leben retten
Notfallkarte für Heimtiere„Mein Tier ist allein zu Hause“: Eine Notfallkarte infor­miert Rettungskräfte, dass ein oder meh­re­re Schützlinge betreut wer­den müs­sen. Das ist wich­tig, wenn sich die Besitzer bei schwe­ren Verletzungen oder plötz­li­cher Erkrankung nicht mehr ver­stän­di­gen kön­nen. Die Notfallkarte, die Tierhalter jeder­zeit in ihrer Brieftasche, Handyhülle oder im Handschuhfach ihres Fahrzeugs mit­füh­ren soll­ten, gibt nicht nur Auskunft über die betrof­fe­ne Tierart und ihre Anzahl. Auf der Rückseite ist auch eine Kontaktperson ange­ge­ben, die von Polizei, Rettungsdienst oder dem Personal im Krankenhaus über die Abwesenheit des Tierhalters infor­miert wer­den sollte.

Ob Nachbar, Familie, Freunde oder Tiersitter – die ange­ge­be­ne Kontaktperson muss natür­lich genau Bescheid wis­sen und ihre Bereitschaft signa­li­siert haben, im Fall der Fälle die Betreuung zu über­neh­men. „Machen Sie Ihre Betreuungsperson für den Notfall im Vorfeld ganz aus­führ­lich sowohl mit dem Heimtier als auch mit den anfal­len­den Aufgaben ver­traut“, emp­fiehlt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Wenn mög­lich, soll­te eine Vertretung gewählt wer­den, die bereits wäh­rend des Urlaubs oder bei ande­ren Gelegenheiten als Tiersitter ein­ge­sprun­gen ist und bes­ten­falls die glei­che Tierart hält.

Ideal ist, wenn die Kontaktperson einen Schlüssel zur Wohnung hat oder zumin­dest weiß, wo ein Schlüssel hin­ter­legt ist.

Für den klei­nen „Lebensretter im Kartenformat“ fin­den sich im Internet zahl­rei­che Vorlagen zum Downloaden und Ausdrucken. Das Muster soll­te in Signalfarben und, für den Fall, dass Menschen ohne ihr Tier kurz­fris­tig im Ausland unter­wegs sind, zwei­spra­chig in Deutsch und Englisch gestal­tet sein. Auf www​.wir​fuer​stier​.de gibt es eine pas­sen­de Vorlage.

Merklisten hel­fen der Vertretung
Welches Futter erhält der Papagei mor­gens? Wie oft wird im Aquarium der Filter gerei­nigt? Was für den Tierhalter täg­li­che Routine ist, kann sei­ne Vertretung schnell über­for­dern. „Legen Sie eine aus­führ­li­che Dokumentation über die bei Ihnen bewähr­te und gene­rell für die Art geeig­ne­te Versorgung Ihres Heimtieres an, die Sie zu Hause gut sicht­bar, am bes­ten direkt neben dem Gehege oder Aquarium hin­ter­le­gen“, rät Holthenrich.

Auf der Merkliste soll­ten detail­lier­te Angaben zum Futter eben­so ste­hen wie sons­ti­ge Präparate, etwa Vitamine und Mineralstoffe. Besonders bei bekann­ten Allergien darf der Hinweis nicht feh­len, wel­che Nahrung das Tier nicht ver­trägt. Wenn das Tier Medikamente benö­tigt, soll­te eine Information dazu und zur Registrierung des Tieres, zu Versicherungen, zum Impfausweis und zur Adresse des Tierarztes bereitliegen.

Auch die Gewohnheiten („Meine Katze ist ein Freigänger“) und indi­vi­du­el­len Vorlieben („Mein Hund fährt gern Auto“) des Heimtieres soll­te die Vertretung kennen.

Versorgung nicht dem Zufall überlassen
Wer Tiere hält, trägt Verantwortung für ihr Wohlergehen – auch über das eige­ne Leben hin­aus. Oft kom­men Heimtiere, wenn sich Herrchen oder Frauchen gar nicht mehr küm­mern kön­nen, ins Tierheim. Was im eige­nen Krankheits- oder Todesfall mit dem Schützling pas­siert, wer die Unterbringung und Pflege über­nimmt oder die anfal­len­den Kosten trägt, kann eine Tierverfügung recht­lich absichern.

Wenn der Kontakt zum ver­trau­ten Menschen fehlt, lei­det auch das Heimtier see­lisch unter der Abwesenheit auf Zeit oder, im schlimms­ten Fall, der Trennung für immer. Norbert Holthenrich appel­liert des­halb an Tierhalter: „Sorgen Sie dafür, dass Ihr Heimtier auch dann bes­tens betreut wird, wenn Sie es nicht mehr können.“