Düsseldorf. Beim Lauftraining stürz­te ein Jogger über einen frei­lau­fen­den Dackel und zog sich Brüche an der Hand und dem Unterarm zu. Er gab dem Halter des Hundes die Schuld und ver­klag­te ihn in der Meinung, dass die­ser für sei­nen Unfall haf­ten müs­se, obwohl er den Hund schon von Weitem gese­hen hat­te. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab der Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage genau aus die­sem Grund auch nur zum Teil statt.

Der Jogger tra­ge eine Mitschuld an dem Sturz, da er durch ein Ausweichen oder das Laufen eines Bogens um den Hund die Kollision und den Sturz hät­te ver­hin­dern kön­nen. Sein Mitverschulden lag nach Information der ARAG-Experten bei 30 Prozent, sodass sie dem Kläger 70 Prozent der bean­trag­ten Klagesumme von rund 11.250 Euro zubil­lig­ten (Az.: 5 U 27/03).